Steht der Baum genau auf der Grundstücksgrenze, haben beide Nachbarn die gleichen Rechte und Pflichten. Einfach fällen darf keine der beiden Parteien, allerdings kann der Nachbar die Beseitigung nicht grundlos verweigern (AG Sinsheim, Az. 1 C 158/86).

n-tv Ratgeber Was beim Bäumefällen beachtet werden muss

Wenn Bäume krank werden oder dem neuen Anbau im Wege stehen, müssen sie oft gefällt werden. Doch nicht jeder Baum darf einfach abgesägt werden. Oft muss erst eine Fällgenehmigung beantragt werden. Außerdem besteht in manchen Fällen eine Pflicht zur Ersatzpflanzung.
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