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Defizite bei Beratungsprotokollen Politik will vor falscher Anlageberatung schützen

Seit dem Jahr 2010 gibt es für Anlagenberater die Pflicht, Beratungsprotokolle auszufüllen. Eine neue Studie belegt aber, dass diese Pflicht nicht ausreichend erfüllt wird. Beratungsprotokolle bei Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern bringen Anlegern offenbar nicht den erhofften Schutz. Deshalb will das Bundesjustizministerium die Regeln nun verschärfen.
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