Panorama

Prozess ohne Leiche 43-Jähriger wird wegen Tod von Ex-Freundin verurteilt

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Der Angeklagte zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Konstanz mit seiner Verteidigerin.

Der Angeklagte zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Konstanz mit seiner Verteidigerin.

(Foto: picture alliance/dpa)

Das Landgericht Konstanz verurteilt einen 43-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe. Beim Opfer handelt es sich um seine Ex-Freundin. Ihre Leiche ist bis heute nicht gefunden.

Im Fall einer seit Monaten verschwundenen Frau aus Baden-Württemberg hat das Landgericht Konstanz einen Angeklagten im Prozess um ihre Tötung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Er wurde unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in acht Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen, wie das Gericht mitteilte.

Die 21-Jährige aus Eigeltingen wird seit Februar 2023 vermisst. Der 43-Jährige soll sich Zutritt zur Wohnung der Frau verschafft und sie getötet haben. Anschließend soll er die Leiche an einem unbekannten Ort verschwinden lassen haben. Das Opfer wurde bis heute nicht gefunden. Der Angeklagte hatte von mindestens August 2021 bis Oktober 2022 eine Beziehung mit der Frau geführt. Nach dem Aus soll er laut Anklage seiner früheren Partnerin nachgestellt haben. Das Gericht verurteilte ihn jedoch nicht wegen Nachstellung. Der Angeklagte sitzt seit Ende Februar in Untersuchungshaft.

Ihren Aufenthaltsort soll der Täter den Ermittlungen zufolge heimlich getrackt haben. Dafür soll er einen GPS-Sender in ihrem Auto verbaut haben. Zwischen neun und 57 Mal täglich soll er den Standort abgerufen haben. Die Anklage warf ihm außerdem vor, heimlich Fotos und Videos von der Frau in deren Wohnung gemacht zu haben. Dafür nutzte er laut Staatsanwaltschaft einen meterlangen Selfiestick, mit dem er sein Handy an ein Fenster hielt. Auch beim Sex mit ihrem neuen Freund soll er sie gefilmt haben.

Das Landgericht Konstanz setzte zwischenzeitlich im August den Untersuchungshaftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug. Die Kammer sah damals keinen dringenden Tatverdacht mehr, dass der Mann die 21-Jährige getötet hatte. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen erfolgreich Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Das Oberlandesgericht hielt es aufgrund der Indizien für "hoch wahrscheinlich", dass die junge Frau nicht untergetaucht, sondern in ihrer Wohnung getötet worden sei.

Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte sie mit Schlägen, Tritten oder auf andere Weise attackiert und dadurch zumindest fahrlässig zu Tode gebracht habe. Zudem verwies das Oberlandesgericht auf die Fluchtgefahr. Dem Gericht zufolge soll der Angeklagte die junge Frau kurz nach der Trennung so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass zwei ihrer Schneidezähne beschädigt wurden.

Quelle: ntv.de, lme/dpa/AFP

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