Panorama

Verfahren dauern zu lange66 Verdächtige kommen 2021 vorzeitig aus U-Haft

04.07.2022, 16:53 Uhr
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In 66 Fällen wurden 2021 Verdächtige vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen, weil ihre Verfahren zu viel zeit in Anspruch nahmen. (Foto: picture alliance/dpa)

Auch der Justiz mangelt es an Fachkräften. Das führt zu längeren Verfahren und, im Jahr 2021, zu insgesamt 66 Tatverdächtigen, die aus diesem Grund die Untersuchungshaft vorzeitig verlassen können. Allerdings wirke sich auch die Digitalisierung erheblich aus - nicht zum Vorteil der Justiz.

Im vorigen Jahr sind bundesweit mindestens 66 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil ihre Verfahren zu lange dauerten. Davon hatten Schleswig-Holstein und Sachsen mit je elf Haftentlassungen die höchsten Zahlen gemeldet. Das geht aus Angaben der "Deutschen Richterzeitung" hervor, die der Deutsche Richterbund (DRB) veröffentlichte. 2020 seien es 40 Entlassungen gewesen, 2019 mit 69 noch etwas mehr als 2021.

Zuletzt hatten Fälle in Frankfurt/Main für Aufsehen gesorgt: Das dortige Oberlandesgericht ordnete am Donnerstag die Freilassung von sechs mutmaßlichen Straftätern aus der U-Haft an, weil die Verfahren zu lange dauerten. Insgesamt geht es um drei verschiedene Strafverfahren, in einem Fall mit vier Verdächtigen. Ihnen wird vorgeworfen, am 3. Juli 2021 nach einem Streit an einem Bahnhof versucht zu haben, zwei Menschen zu töten, und sie dabei lebensgefährlich verletzt zu haben.

Verfahren werden immer aufwendiger

"Die aktuellen Fälle von U-Haftentlassungen werfen erneut ein Schlaglicht auf die hohe Arbeitsbelastung vieler Gerichte und Staatsanwaltschaften", erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. "Es fehlt der Strafjustiz nach wie vor deutlich an Staatsanwälten und Strafrichtern, so dass sie selbst vorrangige Haftsachen nicht immer mit der rechtsstaatlich gebotenen Beschleunigung erledigen kann." Zudem würden viele Verfahren aufwendiger, weil zum Beispiel die auszuwertende Datenmenge durch die Digitalisierung sprunghaft steige.

In den vergangenen fünf Jahren wurden den Recherchen zufolge in Deutschland fast 300 Tatverdächtige wegen Verletzung des sogenannten Beschleunigungsgebots in Haftsachen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gebot besagt, dass die Justiz alles tun muss, um das Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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