"Like" für homophoben Post Angehender Bundespolizist fliegt wieder raus
27.08.2021, 14:31 Uhr
Schon ein "Like" kann Zweifel an der charakterlichen Eignung wecken, so das Gericht.
(Foto: imago images/ZUMA Wire)
Ein Mann bekommt die Einstellungszusage für eine Laufbahn bei der Bundespolizei - mit Beamtenstatus. Doch dann fällt er online durch kritikwürdiges Verhalten auf. Er verliert den Job, will ihn sich aber gerichtlich wieder erkämpfen - vergebens.
Mit einem "Like" unter einer homophoben Karikatur hat sich ein angehender Bundespolizist um die Beamtenkarriere gebracht. "Posts" und "Likes" in sozialen Netzwerken können Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Beruf des Bundespolizisten begründen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen laut Mitteilung.
Der Mann hatte bereits eine Einstellungszusage für die Bundespolizei erhalten, als seine Aktivitäten im Internet auffielen. So hatte der Bewerber eine Karikatur mit einem "Like" versehen, die einen Mann zeigt, der sich mit einer Regenbogenfahne das Gesäß abwischt. Er zeigte mit dem "Like" also sein Wohlwollen gegenüber der offensichtlich homophoben Karikatur.
Doch das ist nicht alles: Den Bescheid über ein gegen ihn verhängtes Fahrverbot hatte der Bewerber selbst im Internet veröffentlicht und mit einem "Mittelfinger-Emoji" versehen. Daraufhin war die Einstellungszusage widerrufen worden.
Zweifel an charakterlicher Eignung
Dagegen wehrte sich der Mann dann vor Gericht. Vergeblich: Schon der "Like" unter der Karikatur mit der Regenbogenfahne reiche aus, um Zweifel an seiner charakterlichen Eignung zu wecken, befand das Gericht. Der Polizeiberuf sei im besonderen Maße durch den Kontakt mit Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung geprägt.
Der Bewerber habe mit seinem "Like" bewiesen, dass ihm die nötige Toleranz und Neutralität fehle, um seine Dienstpflichten ohne Ansehen der Person auszuüben. Die Bundespolizei sei an die Einstellungszusage nicht mehr gebunden. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Ob der Mann den Gerichtsbeschluss diesmal mit bestimmten Emojis online teilt, bleibt abzuwarten.
Quelle: ntv.de, mpe/dpa