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Anklage auch nach JahrzehntenWarum Mord in Deutschland nicht verjährt

26.02.2026, 15:45 Uhr
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Der Fundort der Leiche von Amy Lopez ist eine Art Lost Place unterhalb der Festung Ehrenbreitstein. (Foto: Thomas Frey/dpa)

Noch ist nicht klar, ob der Tatverdächtige im Fall Amy Lopez überführt werden kann. Wenn es aber so kommt, kann er dafür auch nach Jahrzehnten noch belangt werden.

Dass auch Jahrzehnte zurückliegende Mordfälle noch strafrechtlich verfolgt werden können, liegt daran, dass Mord in Deutschland nicht verjährt. Das ist anders als etwa beim Totschlag, bei dem das nach dem Gesetz in der Regel nach 20 Jahren der Fall ist.

Des Totschlags überführt wurde in Rheinland-Pfalz etwa der Mann, der einst die 29 Jahre lang vermisste Lolita Brieger aus Frauenkron in der Eifel umgebracht hat. Ihre sterblichen Überreste wurden im Oktober 2011 auf einer ehemaligen Mülldeponie gefunden. 2012 folgte dann der Freispruch des Landgerichts Trier für den Landwirt, eben weil der Totschlag verjährt war.

Im Dezember 2024 sprach das Landgericht Hamburg einen Angeklagten frei, dem der Mord an einem Blumenhändler 1992 vorgeworfen wurde. Die Kammer war zwar überzeugt, dass der Mann der Täter war, die für eine Mordverurteilung erforderlichen Merkmale konnten jedoch nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Da Totschlag nach 20 Jahren verjährt ist, war eine Verurteilung in diesem Punkt nicht mehr möglich.

Strafgesetzbuch wurde 1979 geändert

Bei Mord ist es dagegen juristisch betrachtet völlig unerheblich, wie lange es dauert, bis ein Täter überführt wird. Das ist in Deutschland seit 1979 so, seinerzeit wurde das Strafgesetzbuch entsprechend geändert, weil sonst womöglich Verbrechen aus der Nazi-Zeit nicht mehr hätten geahndet werden können.

Wer am Ende als Mörder überführt wird, muss die Tat mit lebenslanger Haft büßen - das sind mindestens 15 Jahre. Ein Mörder ist laut Strafgesetzbuch, wer einen Menschen vorsätzlich tötet und auf den mindestens eines der im Strafgesetzbuch genannten Motive zutrifft.

Das sind Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder andere niedrige Beweggründe. Zu den Mordmerkmalen zählt auch, dass ein Täter heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln vorgegangen ist oder eine andere Straftat ermöglichen oder verdecken wollte.

Im Fall der vor 31 Jahren getöteten amerikanischen Touristin Amy Lopez in Koblenz gehen die Ermittler von einem Sexualmord aus. Sie sehen mindestens zwei Mordmerkmale: Heimtücke und Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs. Eine DNA-Spur an der Kleidung des damals 24 Jahre alten Opfers, vor allem an der Innenseite ihrer Jeans, führte die Ermittler auf die Spuren des mutmaßlichen Täters. Eine weitere Spur am entkleideten Oberschenkel gebe weitere Hinweise auf den Täter, hieß es.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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