Panorama

Sex-Mord mit Kreissäge Anklage fordert Lebenslang für Studentin

Die Frau kann sich die Tat nicht mehr erklären.

Die Frau kann sich die Tat nicht mehr erklären.

(Foto: picture alliance / Matthias Balk)

Eine Studentin gesteht vor Gericht, ihren Freund beim Sex mit einer Kreissäge getötet zu haben. Die Anklage plädiert auf Mord, die Verteidigung auf Totschlag. Es ist eine Entscheidung zwischen lebenslang oder zehn Jahren Haft.

Im Prozess um den Mord mit einer Handkreissäge in einer Studenten-WG hat die Anklage lebenslange Haft für die damalige Freundin des Opfers gefordert. Die Staatsanwältin gehe von heimtückischem Mord aus, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde nach den Plädoyers vor dem Landgericht München. Diese wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Eine besondere Schwere der Schuld bestehe aber nicht.

Die Verteidigerin der Angeklagten plädierte auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Die Tat sei nicht aus Heimtücke geschehen, sagte sie im Anschluss an ihr rund einstündiges Plädoyer. Dass das Opfer während der Tat wehrlos war, könne man nicht beweisen.

Die Pädagogik-Studentin hat vor Gericht gestanden, ihren damaligen Lebensgefährten Ende 2008 in Haar bei München beim Sexspiel mit der Handkreissäge getötet zu haben. Zum Abschluss der Beweisaufnahme hatte sich die Angeklagte reumütig gezeigt. "Mir ist unbegreiflich, wie es zu meiner Tat gekommen ist", verlas die 32-Jährige eine Erklärung. Sie habe die Tat nicht geplant und bereue sie "zutiefst".

Urteil in der kommenden Woche

Ein Gutachter war in dem Prozess zu dem Schluss gekommen, die Angeklagte habe keine "krankhafte seelische Störung" und auch keine "tiefgreifende Bewusstseinsstörung". Deshalb sei sie schuldfähig. In einem Jahre nach der Tat geschriebenen Tagebuch hatte die Angeklagte Angst als Motiv für den Mord angegeben. Sie habe sich oft von ihrem Partner gedemütigt gefühlt. Doch Hilfe hatte sie sich deswegen nie gesucht.

Das Opfer galt jahrelang als vermisst. Seine Leiche wurde 2016 gefunden, nachdem es einen Hinweis aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten gegeben hatte. Die Studentin soll die Leiche zunächst monatelang auf dem Dachboden aufbewahrt haben. Erst im Sommer 2009 vergrub sie nach Erkenntnissen der Ermittler den Toten im Garten. Nach derzeitiger Planung des Gerichts soll das Urteil am 19. Mai verkündet werden.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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