Fall kommt vor Jugendkammer Anklage nach Mord an Freiburger Studentin
30.03.2017, 11:32 Uhr
Ein Verbrechen in Freiburg sorgt bundesweit für Schlagzeilen: Eine 19-jährige Studentin wird im vergangenen Herbst vergewaltigt und getötet. Ihr mutmaßlicher Mörder wird nun angeklagt. Unter Umständen drohen ihm maximal zehn Jahre Haft.
Im Fall der im vergangenen Herbst in Freiburg getöteten Studentin hat die Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter Anklage wegen Mordes erhoben. Dem nach eigenen Angaben 17 Jahre alten Mann wird zudem Vergewaltigung zur Last gelegt, wie die Behörde mitteilte. Der Fall soll vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg verhandelt werden. Allerdings gibt es an den Angaben zu seinem Alter Zweifel. Laut einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten soll er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt gewesen sein.
Der Tatverdächtige soll laut Staatsanwaltschaft Freiburg in der Nacht zum 16. Oktober 2016 in Freiburg die 19 Jahre alte Studentin "angegriffen, gewürgt und vergewaltigt" haben. Maria L. war auf dem Heimweg von einer Studenten-Party und war nachts alleine mit dem Fahrrad unterwegs, als sie Opfer des Verbrechens wurde. Anschließend habe er sein Opfer in den Fluss Dreisam geworfen, wo sie ertrunken sei, hieß es weiter. Die Anklage gehe davon aus, dass er die junge Frau "heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" getötet habe. Hussein K. wurde sieben Wochen nach der Tat gefasst. Am Tatort entdeckten Ermittler DNA-Spuren von ihm.
Der Tod der 19-jährigen Studentin hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Der Fall sorgte zudem für Schlagzeilen, weil der im Dezember festgenommene Tatverdächtige Ende 2015 als afghanischer Asylbewerber nach Deutschland gekommen, aber unmittelbar davor in Griechenland auf Bewährung aus einer Haft entlassen worden war. Diese verbüßte er wegen versuchten Mordes an einer Frau. Er war in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt und im Oktober 2015 unter Auflagen vorzeitig entlassen worden. Daraufhin tauchte er unter und kam nach Deutschland.
Zweifel am Alter
Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Beschuldigte "entgegen seiner Angaben zur Tatzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits erwachsen war". Dies legten medizinische Gutachten nahe. Eine Jugendkammer werde aber als zuständig angesehen, wenn noch Zweifel bestünden, ob der Beschuldigte zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt gewesen sei, erklärte die Behörde.
Die Jugendkammer kann bei einer Zulassung der Anklage entscheiden, ob sie in dem Fall Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Der Strafrahmen dabei ist unterschiedlich: Im Erwachsenenstrafrecht steht auf Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe, im Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder bei Heranwachsenden bei einer besonderen Schwere der Schuld von 15 Jahren.
Quelle: ntv.de, hul/AFP