Panorama

Prinzessinnen-Prozess in Brüssel Anwälte schildern Sklavenarbeit

Der Prozess findet im Brüsseler Justizpalast ohne die Angeklagten statt.

Der Prozess findet im Brüsseler Justizpalast ohne die Angeklagten statt.

(Foto: picture alliance / Stephanie Lec)

Die belgischen Behörden vermuten einen Fall von moderner Sklaverei und klagen acht arabische Prinzessinnen an. In den ersten Aussagen der Opfer werden unfassbare Zustände beschrieben.

Im Prozess gegen acht arabische Prinzessinnen haben Anwälte der Nebenkläger in Brüssel unmenschliche Arbeitsbedingungen für die Dienerschaft der Angeklagten geschildert. Die mehr als 20 Beschäftigten hätten Tag und Nacht sämtliche Wünsche der Prinzessinnen erfüllen müssen. Die Köche, Dienst- und Kindermädchen hätten die von den Angeklagten für ein Jahr gemietete Etage eines Brüsseler Luxushotels nie verlassen dürfen, ihre Pässe abgeben müssen und während des mehrmonatigen Aufenthalts selbst die versprochenen 172 Euro nie bekommen, sagte der Anwalt Philippe Mortiaux vor den Richtern.

Die acht Angeklagten waren nicht zu dem Prozess gekommen, der nach langem juristischen Hin und Her die Ereignisse aus dem Jahr 2008 aufarbeiten soll. Die Witwe eines Scheichs und ihre sieben Töchter aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ließen sich von Anwälten vertreten, was nach belgischem Recht möglich ist. Sie hätten ihre Dienstboten nicht nur wie Sklaven gehalten, sondern zudem "als Kühe, Hündinnen und Huren beschimpft", schilderten die Nebenklagevertreter.

Der Fall war aufgeflogen, nachdem eines der Dienstmädchen am 1. Juli 2008 geflüchtet war. Die Frau von den Philippinen alarmierte dann die belgische Polizei. Zu dem Zeitpunkt arbeitete sie bereits acht Monate für die Frauen. Die Bediensteten stammten aus Marokko, den Philippinen, Indien, der Türkei, Syrien und dem Irak.

Die Prinzessinnen müssen sich wegen Menschenhandels sowie der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung von unrechtmäßig Gefangenen verantworten. Der Anklage zufolge hatten die Bediensteten keine Arbeitserlaubnis und keine Aufenthaltsgenehmigung.

Quelle: ntv.de, sba/AFP

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