Panorama

"Wut auf die Welt" Axtmörder in Psychiatrie eingewiesen

Das Langericht in München hat das Urteil gegen den Axtmörder gefällt.

Das Langericht in München hat das Urteil gegen den Axtmörder gefällt.

(Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa)

Fast ein Jahr nach dem blutrünstigen Mord an seiner Nachbarin ist ein Mörder in München verurteilt worden. Das Gericht hat die Zwangseinweisung in eine spezielle Anstalt veranlasst.

Ein 64-jähriger Mann ist wegen Mordes verurteilt worden und muss für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Die Zwangseinweisung ist erforderlich, weil er in den Augen des  Landgericht München II  "erheblich eingeschränkt" schuldfähig sei, erklärte der Richter. Der Mann habe eine krankhaft seelische Störung.  Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann seine Nachbarin Anfang Mai 2018 mit einer Axt, einem Seil und einem Messer umgebracht hat.

Sollte die Behandlung frühzeitig beendet werden, müsste er den Rest seiner Haftstrafe von 13 Jahren im Gefängnis absitzen. Seine Verteidigerin kündigte an, keine Revision einzulegen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Deutsche hatte die Tat zum Prozessauftakt Anfang der Woche gestanden. In der Verhandlung hatte er angegeben, am Tag der Tat "Wut auf die Welt" verspürt zu haben. Daraufhin habe er sich entschlossen, die nächste Person umzubringen, die ihm begegnet. Sein Opfer wurde die 77-jährige Nachbarin.

Nach dem Mord der Frau in deren Wohnung rief der Mann die Polizei und ließ sich festnehmen. Seit einem Schlaganfall vor etwa sechs Jahren leidet der Mann nach eigener Aussage an wiederkehrenden Tötungsfantasien.

Quelle: ntv.de, joh/dpa

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