Nach UrteilsverkündungBVB-Attentäter legt Revision ein

Der Prozess um den Anschlag auf den BVB-Mannschaftsbus geht in die nächste Runde. Der wegen 28-fachen Mordversuchs verurteilte Sergej W. hat Revision eingelegt. Und auch die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil unzufrieden.
Die juristische Aufarbeitung des Anschlags auf den Mannschaftsbus des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund wird vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt. Wie das Landgericht Dortmund bestätigte, haben sowohl der zu 14 Jahren Haft verurteilte Angeklagte Sergej W. als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Sergej W. war am Montag wegen versuchten Mordes, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter blieb damit unterhalb des Antrags der Staatsanwaltschaft, die lebenslängliche Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von deutlich unter zehn Jahren plädiert.
Am 11. April 2017 hatte der 29-jährige W. neben dem fahrenden BVB-Bus, der sich mit 28 Insassen auf dem Weg zum Champions-League-Heimspiel gegen AS Monaco befand, kurz nach der Abfahrt aus dem Mannschaftsquartier drei selbst gebaute Sprengsätze zur Explosion gebracht. Der damalige BVB-Spieler Marc Bartra erlitt bei dem Anschlag einen Armbruch sowie Fremdkörpereinsprengungen, ein begleitender Polizist ein Knalltrauma.
Mit dem Bombenanschlag hatte der Elektrotechniker den Kurs der BVB-Aktie zum Absturz bringen wollen. Davon hätte er selbst profitiert. Im Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht hatte der in Russland geborene Deutsche bis zuletzt beteuert, dass er die Sprengsätze absichtlich so gebaut hat, dass niemand tödlich verletzt wird. Seine Verteidiger hatten deshalb eine Verurteilung nur wegen Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion gefordert - und keine wegen versuchten Mordes.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss das Urteil gegen Sergej W. nun auf Rechtsfehler überprüfen. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste der Fall vor einem anderen Schwurgericht neu verhandelt werden. Wenn nicht, wäre das Urteil rechtskräftig.