Corona-Regeln der Bundesländer Wo gelockert wird und wo noch nicht
09.02.2022, 10:43 Uhr (aktualisiert)
Wie hier im hessischen Darmstadt gilt in manchen Regionen nicht mehr die 2G-Regel im Einzelhandel.
(Foto: dpa)
Mit Bayern gibt eines der großen Bundesländer den Startschuss für eine breitere Lockerungsdebatte. Dabei ist der Freistaat nicht das einzige Land, das lockert. In mehreren anderen Regionen gelten bald wieder etwas weniger strenge Regeln. Andere Landesregierungen warten noch ab. Ein Überblick.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist die Lage auf den Intensivstationen trotz hoher Fallzahlen noch nicht kritisch. Seit dem 28. Januar gelten hier laut Stufenplan die Regeln der "Alarmstufe 1". Das bedeutet 2G plus gilt nur noch für Veranstaltungen mit mehr als 3000 Teilnehmenden und auch die Sperrstunde ist aufgehoben.
Dennoch gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens weiterhin die 2G Regel, in einigen die 3G-Regel sowie eine allgemeine Kontaktbeschränkung von einem Haushalt plus fünf weitere Personen. Ab Mitte Februar könnte es je nach Entwicklung auf den Intensivstationen eventuell weitere Lockerungen geben.
Bayern
Seit Dienstag gelten in Bayern weitere Lockerungen: Die Sperrstunde in der Gastronomie fällt, in Sport und Kultur werden mehr Zuschauer zugelassen, auch die Vorschriften für Friseure und andere körpernahe Dienstleister werden erleichtert.
Derzeit gilt für Gaststätten in Bayern noch eine Sperrstunde von 22 Uhr. Diese solle aufgehoben werden, die 2G-Regelung werde allerdings beibehalten teilte Ministerpräsident Söder am Montag mit. Bei Sport- und Kulturveranstaltungen sollen in Zukunft wieder deutlich mehr Plätze besetzt werden dürfen.
Berlin
Seit dem 5. Februar gelten in Berlin neue Corona-Regeln. Beim Friseurbesuch können Kunden künftig zwischen Test und Maske entscheiden. Ausgenommen von dieser Regel sind Menschen, die frisch geimpft oder genesen sind oder eine Booster-Impfung erhalten haben. Außerdem entfällt die PCR-Testpflicht nach einem positiven Schnelltest oder zum Beenden der Quarantäne, das Anrecht auf einen PCR-Test bleibt aber bestehen.
Weiterhin gilt 2G plus neben der Gastronomie, auch in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport. Für den Einzelhandel gilt dagegen 2G. In den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Universitäten muss eine FFP2-Maske getragen werden.
In Zukunft will der Berliner Senat die 2G-Regel im Einzelhandel aufheben und stattdessen eine FFP2-Maskenpflicht einführen. Das teilte die Bürgermeisterin Franziska Giffey am Montag mit.
Brandenburg
In Brandenburg gelten seit dem 17. Januar folgende Regeln: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte von höchstens zwei Personen und einem weiteren Haushalt; In Hotspot-Regionen gelten außerdem nächtliche Ausgangssperren für Ungeimpfte, Diskotheken, Bars und Clubs müssen schließen, 2G im Einzelhandel, beim Sport, Kulturbereich und Hochschulen, 2G plus in der Gastronomie, 3G am Arbeitsplatz, im ÖPNV, in Schulen und Krankenhäusern.
Die Landesregierung teilte am Montag mit, dass es bald Lockerungen geben soll: Brandenburgs Landesregierung will die 2G-Regel im gesamten Einzelhandel aufheben, die derzeit nur Geimpften und Genesenen den Einkauf in den meisten Geschäften erlaubt. Stattdessen soll im Einzelhandel eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten, teilte ein Regierungssprecher mit. Zudem soll die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen fallen. Dagegen soll die 2G-plus-Regel in Gaststätten erhalten bleiben - sie schreibt einen zusätzlichen negativen Test vor. Für Sport im Freien soll die 3G-Regel gelten, also Zugang für Geimpfte, Genesene und tagesaktuell negativ Getestete. Über die Änderungen der Corona-Regeln will das Kabinett aber erst am Dienstag endgültig entscheiden.
Bremen
In Bremen gilt aktuell die "Warnstufe 4". Unabhängig davon gilt im gesamten Bundesland die 2G-plus-Regel unter anderem in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bis mindestens zum 13. Februar.
Außerdem gilt: Eine Maskenpflicht im ÖPNV, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen ab einem Alter von sechs Jahren, 3G im Nahverkehr und am Arbeitsplatz, eine FFP2-Maskenpflicht in der Gastronomie sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Neben den Schulen gilt auch in den Kitas eine Testpflicht. Clubs und Diskotheken sind geschlossen.
Hamburg
In Hamburg gelten seit dem 10. Januar in weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens die 2G-plus-Regeln. Damit dürfen Geimpfte sowie Genesene zahlreiche Bereiche nur noch dann betreten, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Davon ausgenommen sind nur Hamburger, die bereits eine Auffrischungsimpfung oder einen gleichwertigen Schutz vor der Pandemie haben.
Bei Johnson & Johnson gilt nun auch erst die dritte Impfung als Auffrischung. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben auch ohne Impfung Zugang und benötigen auch keinen Test, wenn sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Die 2G-plus-Regeln gelten unter anderem in der Gastronomie, in Freizeiteinrichtungen, bei allgemeinen Veranstaltungen, touristischen Stadt- und Hafenrundfahrten sowie in kulturellen Einrichtungen wie Theatern, Konzerthäusern, Kinos und der Oper. Ebenfalls betroffen sind Messen, Volksfeste, Spielhallen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Seniorentreffs sowie körpernahe Dienstleistungen. Ausgenommen sind Friseure, Angebote der Fußpflege, Museen, Bücherhallen, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten sowie der gesamte Einzelhandel.
Hessen
In Hessen gelten seit dem 6. Februar Lockerungen. Die Begründung der Landesregierung ist, dass die mittlerweile vorherrschende Omikron-Variante zwar deutlich ansteckender sei und die Infektionszahlen entsprechend höher, aber weniger Menschen erkranken schwer. 2G im Einzelhandel wird aufgehoben: Bisher konnten nur Geimpfte und Genesene shoppen gehen, jetzt müssen lediglich alle Kunden ab 15 Jahren eine FFP-2-Maske tragen. Ausnahmen sind: Kinos, Restaurants und Hallensport. Veranstalter dürfen im Freien bis zu 50 Prozent der Plätze besetzen und höchstens 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulassen. Im Innenraum ist eine Auslastung von 30 Prozent erlaubt sowie bis zu 4.000 Besucher. Hier gilt außerdem weiterhin 2G plus.
Zuvor galt in Hotspots eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen, sowie ein Alkoholverbot - beides entfällt nun. Außerdem mussten Bordelle schließen, die jetzt unter 2G plus und Kontaktverfolgung wieder öffnen dürfen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein Ampelmodell, nach dem die Maßnahmen jeweils angepasst werden. Derzeit gilt Stufe orange.
Grün (Hospitalisierungen unter 3): 3G für körpernahe Dienstleistungen, Maskenpflicht in ÖPNV, Einzelhandel und Behörden.
Gelb (Hospitalisierungen zwischen 3 und 6): 2G plus in der Innen-Gastronomie, 2G für Veranstaltungen und Feiern mit maximal 100 Personen, 2G für Amateur- und im Profisport, 2G für Kultur- und Freizeiteinrichtungen inklusive Schwimmbäder, 2G für körpernahe Dienstleistungen, 3G-Regel für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Orange (Hospitalisierungen zwischen 6 und 9): alle Aktivitäten, die bei "Gelb" unter 2G laufen, werden zu 2G plus.
Rot (Hospitalisierungen bei 9): zusätzlich 2G plus für Fitnessstudios, 2G plus für Tierparks und Zoos, Amateur- und im Profisport nur noch in festen Gruppen, Sportvereine dürfen nur max. 15 Personen gleichzeitig zulassen.
Neueste Änderung ist, dass zum 12. Februar die 2G-Regel im Einzelhandel durch 3G und Maskenpflicht ersetzt werden soll.
NRW
Nordrhein-Westfalen beteiligt sich nicht an den Lockerungen, weil man "das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen" wolle, so die Landesregierung. Aktuell gilt: Ungeimpfte dürfen nur den eigenen Haushalt plus maximal zwei Personen treffen. Geimpfte und Genesene dürfen maximal zehn Personen treffen, Kinder bis 13 sind ausgenommen. Clubs und Diskotheken sind geschlossen.
2G plus gilt in Kantinen und Mensen, in der Gastronomie - außer bei der Abholung, bei Amateursport im Innenbereich, in Schwimmbädern, Saunen und Thermen, beim Karneval und Brauchtum. 2G gilt im Einzelhandel, in Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportveranstaltungen, bei Bildungsangeboten, bei der Jagd mit mehr als vier Schützen, bei körpernahen Dienstleistungen (außer Friseur), bei touristischen Übernachtungen und Amateursport im Freien. 3G gilt im ÖPNV, bei der Bildung, in der Hochschule, bei Integrationskursen, in Bibliotheken, Archiven, bei Messen, Kongressen (nur für Fachpersonal), bei politische Sitzungen, Trauungen und Beerdigungen, Friseurbesuchen (nur mit FFP2-Maske), nicht-touristischen Übernachtungen, Demonstrationen.
Niedersachsen
Die Landesregierung in Hannover hat sich dazu entschieden, die so genannte "Winterruhe" zu verlängern. Die scharfen Corona-Regeln gelten also weiter.
Zusätzlich gilt ab 15. Februar: eine Testpflicht für alle Kinder ab 3 Jahren (drei Mal wöchentlich).
Zur Erinnerung: In Niedersachsen gilt bereits seit Anfang Dezember fast überall 2G-plus. Das betrifft Veranstaltungen Innenbereich bei Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem in Diskotheken, in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und bei körpernahen Dienstleistungen. Auch eine FFP2-Maskenpflicht gilt überwiegend in Innenbereichen, OP-Masken reichen in vielen Fällen nicht mehr aus.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz beteiligt sich noch nicht an Lockerungen. Aktuell gelten folgende Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte dürfen nur den eigenen Haushalt plus maximal zwei Personen treffen. Geimpfte und Genesene dürfen maximal zehn Personen treffen. Es gilt die 2G-Regel im Einzelhandel und eine Maskenpflicht für alle Schulklassen. 2G plus gilt in der Innengastro und bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen im Innenbereich. 2G gilt in der Außengastro und für die Abholung von Speisen, bei Friseur und anderen körpernahen Dienstleistungen und bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen im Außenbereich (außer für Kinder unter zwölf). 3G gilt in ÖPNV und in Kantinen.
Saarland
Seit dem 28. Januar gilt die aktuelle Corona-Verordnung im Saarland. Demnach gelten Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte dürfen nur den eigenen Haushalt plus maximal zwei Personen treffen. Geimpfte und Genesene dürfen maximal zehn Personen treffen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt im Einzelhandel (betrifft auch Supermärkte und Drogerien), im ÖPNV, in Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen. 2G plus gilt in Kultur- und Freizeitaktivitäten im Innenbereich, Gastronomie und Hotellerie, in Schwimmbädern, Thermen und Saunen im Innenbereich, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, VHS, Hundeschulen, etc., für Besucher in Pflegeheimen und Krankenhäusern, in Spielhallen, im Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Amateursport und für körpernahe Dienstleistungen. 2G gilt in Fahrschulen, Flugschulen, Integrationskursen, Erste-Hilfe-Kursen, Bibliotheken, Kultur- und Freizeitaktivitäten im Außenbereich, Freizeit- und Amateursport und Hundeschulen. 3G gilt im ÖPNV, am Arbeitsplatz, in Hochschulen sowie bei beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildungsangeboten.
Sachsen
Seit dem 6. Februar gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung, die ein Stufenmodell je nach Krankenhausbelegung vorsieht. Sind landesweit an zwei aufeinander folgenden Tagen 1.300 Betten auf der Normalstation oder 420 Betten auf der Intensivstation mit Covid-19-Patienten belegt, greift die Überlastungsstufe. Dann gilt: Volkshochschulen, Kunst-, Musik- und Tanzschulen werden geschlossen, Ausnahme: Prüfungsvorbereitung. 2G plus für Gastronomie, Messen und Kongresse, 2G im Einzelhandel, Reisebüros, Versicherungsagenturen, Vermögensberatungsbüros, Unternehmensberatungsbüros, Finanzdienstleistungsbüros mit Ausnahme der Banken und Sparkassen sowie in Innenbereichen von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten. Diskotheken und Clubs schließen.
Sachsen-Anhalt
Erst Ende Januar hat die Landesregierung die bestehenden Corona-Maßnahmen verlängert. Die sollen vorerst bis zum 24. Februar gelten. Es bleibt damit bei folgenden Regeln: 3G in weiten Bereichen, 2G in der Gastronomie (freiwillig ist 2G plus möglich), eine Maskenpflicht für alle Jahrgänge der Schulen plus tägliche Tests. Zudem dürfen Ungeimpfte nur Mitglieder des eigenen Haushalts plus maximal zwei weitere Personen treffen. Außerdem sind maximal 25.000 Personen bei Sport- und Kulturveranstaltungen zugelassen.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein werden die Corona-Maßnahmen zum 9. Februar gelockert. Dann gilt 3G im Einzelhandel. Die Sperrstunde in der Gastronomie fällt weg. Musikchöre und Blasorchester dürfen ohne Mundschutz proben, es gilt aber 2G plus. Für Großveranstaltungen in Innenräumen gilt eine maximale Auslastung von 30 Prozent sowie eine Obergrenze von 4000 Personen. Für Kita-Kinder wird eine Testpflicht (drei Mal pro Woche) eingeführt. Es bleibt bei der Maskenpflicht für alle Jahrgänge in den Schulen. An Grundschulen und Förderzentren werden wieder Kohorten gebildet, die möglichst klein sein sollen. Einen Wechsel in den Distanzunterricht soll es nur geben, wenn mehr als die Hälfte der Schüler in einer Gruppe von einer Quarantäne-Anordnung oder ein Drittel der Lehrkräfte betroffen sind.
Thüringen
Auch Thüringen lockert seine strengen Corona-Maßnahmen. Folgendes soll seit dem 7. Februar gelten: Es gibt dann keine Kontaktverfolgung mehr in der Gastronomie, 2G wird fast überall durch 3G ersetzt (Ausnahme: Schwimmbäder und Saunen - dort gilt 2G plus). Einzelhandel öffnet auch für ungeimpfte Kunden. Außerdem sind weitere Lockerungen möglich. Denn in Thüringen gilt ein Stufenmodell, das Landkreisen und Kommunen zusätzliche Lockerungen erlaubt.
(Dieser Artikel wurde am Dienstag, 08. Februar 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: RTL.de