Panorama

Mädchen aus Freizeitbad gelocktEltern erheben Vorwürfe gegen Rulantica-Personal

10.02.2026, 12:30 Uhr
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Der Täter konnte das Bad mit der Sechsjährigen verlassen und sie in ein angelegenes Feld bringen. (Foto: picture alliance/dpa)

Im laufenden Prozess zum sexuellen Missbrauch eines kleinen Mädchens melden sich die Eltern zu Wort. Sie kritisieren das Vorgehen des Personals. Der Europa-Park hätte die Tat vielleicht verhindern können.

Nach dem Verschwinden und dem sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus dem südbadischen Erlebnisbad Rulantica erheben die Eltern Vorwürfe gegen den Europa-Park. Wiederholt hätten sich die Eltern nach dem Verschwinden ihrer jungen Tochter an jenem Augustabend an das Personal des Bades gewandt und um Hilfe gebeten, sagte Rechtsanwalt Thorsten Schulte-Günne, der das Kind im laufenden Prozess gegen den mutmaßlichen Täter in der Nebenklage vertritt. Der Europa-Park teilte auf Anfrage mit, man äußere sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren.

Es seien weder Durchsagen gemacht worden, noch habe die Aufsicht die Videoaufnahmen gesichtet oder die Security alarmiert, sagte Schulte-Günne. Auch die Kasse am Ausgang sei nicht informiert worden. So habe es dem angeklagten mutmaßlichen Täter gelingen können, das Bad mit der Sechsjährigen zu verlassen.

"Hätte das Personal seine Pflichten nicht verletzt, wäre es möglicherweise gar nicht erst zu der Tat gekommen", sagte Schulte-Günne am Rande des Prozesses.

Vor dem Landgericht Freiburg hatte der angeklagte 31-Jährige am Montag gestanden, das Mädchen aus dem Erlebnisbad gelockt und in einem Maisfeld sexuell missbraucht zu haben. "Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte", ließ der Rumäne über seinen Anwalt erklären. Zu Details und offenen Fragen will er sich im Laufe des Prozesses äußern.

Haftstrafe von wenigen Jahren

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Kammer hatten sich zuvor auf einen Strafrahmen verständigt. Wahrscheinlich ist nun laut dem Vorsitzenden Richter eine Haftstrafe zwischen mindestens drei Jahren und neun Monaten sowie höchstens vier Jahren und neun Monaten Gefängnis. Den Eltern des Opfers wurde zum Schutz des Kindes eine Aussage hinter verschlossenen Türen gestattet.

Der Fall sorgte im Sommer 2025 bundesweit für Entsetzen: Das Mädchen wurde Stunden später mehrere Kilometer entfernt in einem Wald entdeckt - verletzt und nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet. Dem Angeklagten wird unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach dem Vorfall hatte der Europa-Park Sicherheitsmaßnahmen angekündigt.

Quelle: ntv.de, raf/dpa

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