Professorin aus Frankfurt (Oder) Erste Ostdeutsche an Verfassungsgericht
03.07.2020, 13:46 Uhr
Die Regierungschefs der SPD-geführten Länder haben sich auf Ines Härtel als neue Verfassungsrichterin geeinigt.
(Foto: dpa)
30 Jahre nach der Wiedervereinigung wechselt erstmals eine Richterin aus Ostdeutschland nach Karlsruhe. Ines Härtel lehrte bisher an der Viadrina in Frankfurt an der Oder, nun wird sie Teil des höchsten deutschen Gerichts. Um die Personalie war wochenlang gerungen worden.
Dem Bundesverfassungsgericht gehört künftig erstmals eine Richterin aus Ostdeutschland an. Der Bundesrat wählte die Universitätsprofessorin Ines Härtel einstimmig zur neuen Verfassungsrichterin. Das Vorschlagsrecht lag bei der SPD, die sich jedoch wochenlang nicht auf einen Kandidaten verständigen konnte. Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass die an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder lehrende Härtel nach Karlsruhe gehen soll.
Die 48-Jährige stammt aus Staßfurt in Sachsen-Anhalt. Sie ist auf Datenschutzrecht und Digitalrecht spezialisiert. An der Viadrina ist sie seit 2014 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Umwelt-, Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht. Sie folgt am Verfassungsgericht auf den nach Ende seiner zwölfjährigen Amtszeit ausscheidenden Richter Johannes Masing.
Die Entscheidung über seine Nachfolge hatte sich über Wochen hingezogen. Dabei waren mehrere Kandidaten im Gespräch, Härtels Name tauchte allerdings bis zu dieser Woche nicht auf. Die Diskussion kreiste von Anfang an auch zentral um die Frage, ob erstmals eine Richterin oder ein Richter aus Ostdeutschland an das höchste deutsche Gericht wechseln sollte.
Schwesig: "überfälliges Signal"
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig von der SPD sagte vor diesem Hintergrund im Bundesrat, die Wahl Härtels sei "nach 30 Jahren überfällig und ein wichtiges Signal". Mit der Entscheidung endet eine Reihe von Richterwechseln in Karlsruhe. Erst vergangene Woche war der bisherige Vizepräsident Stephan Harbarth zum neuen Gerichtspräsidenten ernannt worden. Er folgte auf Andreas Voßkuhle, dessen Amtszeit endete.
Die 16 Mitglieder des höchsten deutschen Gerichts, die in zwei Senaten sitzen, werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Notwendig ist bei den Wahlen eine Zweidrittelmehrheit.
Quelle: ntv.de, jug/AFP