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Verfahren nach tödlicher Flut Ex-Landrat droht nach Ahrkatastrophe Entzug von Ruhegehalt

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Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 kamen 136 Menschen ums Leben.

Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 kamen 136 Menschen ums Leben.

(Foto: dpa)

Dem früheren Landrat Jürgen Pföhler werden Pflichtverstöße während der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 vorgeworfen. Die strafrechtlichen Ermittlungen werden im vergangenen Jahr eingestellt. Im Disziplinarverfahren gegen ihn gibt es jetzt aber ein vorläufiges Ergebnis.

Der ehemalige Landrat Jürgen Pföhler hat während der tödlichen Flutkatastrophe an der Ahr "gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen". Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt der Ermittlungsbericht im Disziplinarverfahren gegen den CDU-Politiker, wie das Innenministerium in Mainz mitteilte.

"Die Unterlassungen und Verhaltensweisen vor, während und nach der Naturkatastrophe im Ahrtal werden hiernach als Verstoß gegen das Rechtmäßigkeitserfordernis, gegen die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht sowie die im Beamtenstatusgesetz normierte Einsatzpflicht gewertet", hieß es in der Mitteilung. Der ehemalige Landrat werde zu diesem vorläufigen Ermittlungsergebnis derzeit angehört.

"Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass vonseiten des Innenministeriums anschließend Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung der Ruhegehaltsansprüche zu erheben ist." Als vorläufige Maßnahme sei beabsichtigt, ein Drittel des monatlichen Ruhegehalts einzubehalten. Das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Landrat war im August 2021 eingeleitet worden. Es sollte prüfen, "inwieweit im Kontext der Naturkatastrophe im Ahrtal gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen wurde", schreib das Innenministerium.

Pföhlers "Unterlassungen und Verhaltensweisen" als Mitglied des Krisenstabs während der Naturkatastrophe im Juli 2021 verstießen unter anderem gegen die im Beamtenstatusgesetz festgeschriebene sogenannte Einsatzpflicht sowie die sogenannte innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht, hieß es nun aus dem Innenministerium.

Andere Bewertungsmaßstäbe im Disziplinarverfahren

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli 2021 katastrophale Überschwemmungen an mehreren Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. Mehr als 180 Menschen starben insgesamt, Hunderte wurden verletzt. An der Arbeit des Krisenstabs des Landkreises Ahrweiler gab es massive Kritik.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Pföhler stellte die Staatsanwaltschaft Koblenz im April 2024 ein. Demnach waren die Ausmaße der Flut für den damaligen Landrat und den gesamten Krisenstab nicht vorhersehbar, außerdem wären auch bei einem pflichtgemäßem Handeln die Schäden und Todesfälle womöglich trotzdem eingetreten. In dem Fall fehlte laut Staatsanwaltschaft deshalb die Grundlage für eine Anklage.

Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen leitete die Landesregierung in Mainz aber ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren ein. Darin gelten andere Bewertungsmaßstäbe. Das Disziplinarverfahren ruhte routinemäßig während der strafrechtlichen Ermittlungen, wurde anschließend aber wieder aufgenommen.

Der damalige Landrat war seit August 2021 krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst und wurde im Oktober 2021 auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Einige Hinterbliebene wehren sich bislang gegen die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen.

Quelle: ntv.de, lar/dpa/AFP

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