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Frauen sexuell genötigt Falscher Heilpraktiker in Flensburg wegen Mordes angeklagt

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Der Mann gestand, ohne entsprechende Qualifikation als Heilpraktiker gearbeitet zu haben, den Mord und die sexuelle Nötigung bestreitet er.

Der Mann gestand, ohne entsprechende Qualifikation als Heilpraktiker gearbeitet zu haben, den Mord und die sexuelle Nötigung bestreitet er.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein Mann gibt sich als Heilpraktiker aus und nötigt seine Patientinnen sexuell. Als er auffliegt, ermordet der 54-Jährige aus Angst vor Trennung seine Ehefrau. Die Staatsanwaltschaft in Flensburg hat nun wegen Mordes und schwerer Nötigung Anklage erhoben.

Weil er seine Ehefrau ermordet und weitere Frauen ohne medizinischen Grund im Intimbereich massiert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Flensburg Anklage gegen einen Heilpraktiker erhoben. Die Anklage wirft dem heute 54-Jährigen Mord und schwere sexuelle Nötigung in mehreren Fällen vor, teilte die Behörde mit. Demnach soll er zwischen 2014 und 2022 eine Praxis als Heilpraktiker betrieben haben, ohne über eine entsprechende Qualifikation zu verfügen.

Den ihn aufsuchenden Frauen soll der Mann Massagen sowie nicht indizierte und schmerzhafte Behandlungen im Intimbereich zugefügt haben, um sich selbst sexuell zu erregen. Einer Frau, die die "Behandlung" habe abbrechen wollen, habe er damit gedroht, heimlich aufgenommene Nacktbilder im Internet zu veröffentlichen. Sie erstattete Anzeige.

Als Reaktion auf die dadurch eingeleiteten Ermittlungen soll der Mann befürchtet haben, dass sich seine Ehefrau von ihm abwendet. Um an ihr Erbe zu gelangen, soll er ihr ohne ihr Wissen eine Überdosis eines Medikamentencocktails verabreicht haben. Weil die Frau daran nicht sofort gestorben sei, habe er ihr mit einem Küchenmesser zweimal in den Bauch gestochen.

Die Frau starb laut Obduktionsergebnis an den Tabletten. Während der Ermittlungen gestand der Mann den Angaben zufolge, ohne Ausbildung als Heilpraktiker gearbeitet zu haben. Eine sexuelle Motivation der angeblichen Behandlungen und den Mord an seiner Frau bestritt er. Diese habe sich wegen einer schweren Erkrankung gemeinsam mit ihm töten wollen. Das Landgericht Flensburg muss nun über die Eröffnung eines Verfahrens gegen den 54-Jährigen entscheiden.

Quelle: ntv.de, lar/AFP

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