Panorama

Wochenlang in Dusche gesperrt Frau muss sich für Misshandlung der Stieftochter verantworten

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Der Fall wird vor dem Landgericht Neubrandenburg verhandelt.

Der Fall wird vor dem Landgericht Neubrandenburg verhandelt.

(Foto: dpa)

Eine 14-Jährige muss nach Angaben der Staatsanwaltschaft über Monate ein unvorstellbares Martyrium ertragen: Die Stiefmutter des Mädchens soll sie teils wochenlang in der Dusche eingesperrt und misshandelt haben - mit Wissen und Hilfe des Vaters und ihrer Tochter. In Neubrandenburg startet jetzt der Prozess.

Die Vorwürfe sind kaum vorstellbar: Vor dem Landgericht Neubrandenburg muss sich seit dem Morgen eine 39-jährige Frau verantworten, die ihre minderjährige Stieftochter massiv misshandelt haben soll. Laut Anklage sperrte sie das Mädchen zwischen 2020 und Sommer 2021 mehrfach in der Dusche ein, wo es essen, schlafen und auch seine Notdurft verrichten musste - zum Schluss wochenlang. Als die vorgeworfenen Straftaten begannen, war das Opfer 14 Jahre alt.

Laut Anklage bestrafte die 39-Jährige ihre Stieftochter im Zeitraum zwischen 2020 und 26. Juli 2021 fortgesetzt. Hierzu habe sie die Jugendliche auch im Badezimmer eingeschlossen und gezwungen, sich in die Badewanne in eiskaltes Wasser zu legen, wobei die Frau den Kopf der Stieftochter teilweise für längere Zeit untergetaucht habe, sodass diese Atemnot verspürt habe. Auch habe die 39-Jährige die Geschädigte gegen die Badezimmertür geschubst, wobei sich die Stieftochter eine blutige Wunde zugezogen habe.

Neben der 39-Jährigen aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist auch ihr 46 Jahre alter heutiger Ehemann angeklagt, der Vater des Mädchens, sowie die 17-jährige Tochter der Frau. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Dem Ehemann seien die Taten der Frau bekannt gewesen. Auch er habe der Geschädigten mehrfach ins Gesicht geschlagen. Er und auch die mitangeklagte 17-Jährige sollen das Mädchen zudem gelegentlich auf Anweisung der Hauptangeklagten selbst in der Dusche eingesperrt haben.

Die 17-Jährige erschien zur Überraschung des Gerichts zum Prozessauftakt nicht, weil sie krankgemeldet wurde. Deshalb wurde ihr Verfahren abgetrennt. Zudem schloss die Strafkammer die Öffentlichkeit noch vor der Anklageverlesung aus, was die Richterin mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte begründete. Nur die Urteilsverkündung soll öffentlich sein. Bis zum 12. Dezember sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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