Details zu BestechungsaffäreGab es in der JVA Euskirchen ein Schmiergeld-Abo?

Gefängniswärter sollen Meldeadressen und Jobs verkauft haben, um Häftlingen Vorteile zu verschaffen. Die Ermittler haben Hinweise auf ein regelrechtes "Abonnementsystem" monatlicher Zahlungen im Gegenzug für Hafterleichterungen.
Die bisherigen Ermittlungen wegen Bestechungsverdachts in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Euskirchen legen eine erstaunliche Palette illegaler Vergünstigungen für Häftlinge nahe. Unter anderem soll es Gefangenen dort möglich gewesen sein, gegen monatliche Zahlungen an Bedienstete Abos zu buchen, um vor Kontrollen in der JVA gewarnt zu werden. Das berichtete der Abteilungsleiter der Strafrechtsabteilung des NRW-Justizministeriums, Ulrich Stein-Visarius, im Rechtsausschuss des Landtags.
Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit von Gefängnismitarbeitern hatten rund 210 Einsatzkräfte am vergangenen Freitag Teile der JVA, ein zugehöriges Büro im Amtsgericht sowie acht Wohnungen in den Kreisen Euskirchen, Ahrweiler und Rhein-Erft sowie in Leverkusen durchsucht.
Die Ermittlungen richteten sich gegen acht Bedienstete der JVA Euskirchen, die im Verdacht stünden, als Gegenleistung für das Gewähren von Hafterleichterungen Vorteile angenommen zu haben, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Ermittelt werde zudem gegen drei ehemals dort inhaftierte Männer, sagte der CDU-Politiker.
Vorgänge seit Jahren
Ein erster Verdacht hatte sich bereits 2022 ergeben. Wegen der zunehmenden Komplexität der Ermittlungen sei in diesem Frühjahr eine besondere Einheit im Polizeipräsidium Bonn eingerichtet worden, berichtete Stein-Visarius. Nach und nach hätten sich Hinweise auf weitere Korruptionsmuster ergeben, "die auf eine unter den Beteiligten organisierte Struktur und Begehungsweise hindeuteten", sagte er unter Bezugnahme auf einen Bericht der leitenden Oberstaatsanwältin in Bonn.
Demnach sollen JVA-Bedienstete bereits im Vorfeld der Vollstreckung von Freiheitsstrafen eigene oder fremde Immobilien sowie Scheinimmobilien als Meldeadressen für Verurteilte zur Verfügung gestellt haben. Der Zweck: Nach dem Vollstreckungsplan des Landes NRW sollte dadurch eine Zuständigkeit der JVA Euskirchen für den offenen Vollzug begründet werden.
Darüber hinaus habe sich der Verdacht ergeben, dass Bedienstete Gefangenen (Schein-)Arbeitsstellen vermittelt hätten, um ihnen die Aufnahme in den offenen Strafvollzug zu ermöglichen. Schmiergeldzahlungen an JVA-Bedienstete sollen es ermöglicht haben, meldepflichtiges Fehlverhalten von Gefangenen zu korrigieren beziehungsweise Kontrollen von Arbeitsstellen und Lebensverhältnissen zu entgehen.
Wiederholt sei zudem aufgefallen, dass sich Gefangene außerhalb der JVA befunden hätten, obwohl sie den Erfassungen zufolge als anwesend geführt worden seien. "Es besteht vor diesem Hintergrund der Verdacht, dass Gefangenen Ausgangszeiten ohne Protokollierung gewährt oder Daten im Nachhinein verfälscht worden sind."
Der Justizminister äußerte sich fassungslos. "Wir haben umgehend begonnen, diese besorgniserregenden Umstände gründlich aufzuklären", sagte er. "Dabei bleiben wir nicht bei der JVA Euskirchen stehen, sondern nehmen landesweit mögliche Risiken in den Blick." Die JVA Euskirchen werde einer eingehenden Sondersicherheitsprüfung unterzogen.