Panorama

Fast 1000 Spuren in AuswertungGericht bestätigt Haftbefehl im Mordfall Fabian gegen Tatverdächtige

03.12.2025, 15:22 Uhr
Eine-tatverdaechtige-Frau-ist-vor-ihrem-Wohnhaus-zu-sehen-Knapp-vier-Wochen-nach-dem-gewaltsamen-Tod-des-achtjaehrigen-Fabian-aus-Guestrow-ist-ein-Haftbefehl-wegen-dringenden-Mordverdachts-gegen-eine-Frau-ergangen-Dieser-sei-bereits-vollstreckt-worden-teilte-Staatsanwalt-Nowack-in-Rostock-mit
Die tatverdächtige Frau ist vor ihrem Wohnhaus zu sehen, kurz vor ihrer Verhaftung. (Foto: picture alliance/dpa)

Vor zwei Monaten verschwindet Fabian aus Güstrow. Schließlich wird der achtjährige Junge tot an einem Tümpel unweit seines Zuhauses aufgefunden. Tatverdächtig ist eine Frau aus der Region. Nach der Prüfung ihrer Haft hat das Gericht nun eine Entscheidung gefällt.

Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat das Amtsgericht Rostock den Haftbefehl gegen die Tatverdächtige bestätigt. Das sagte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft, Harald Nowack, nach einem rund einstündigen Haftprüfungstermin. Der Termin ging auf einen Antrag des Anwalts der Beschuldigten, Andreas Ohm, zurück. Den Haftgründen lägen nur Indizien zugrunde, hatte er den Antrag begründet. Gegen die Entscheidung will der Verteidiger beim Landgericht Rostock Beschwerde einlegen, sagte er nach dem Termin zu RTL/ntv.

Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden. Die Beschuldigte war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt. Nach früherer Aussage Ohms hat seine Mandantin die Tat als Zeugin abgestritten und sich als Beschuldigte nicht zur Sache geäußert.

Zuletzt hatte Nowack auf den Umfang der Ermittlungen verwiesen. Von "fast 1000 Spuren, die ausgewertet werden müssen", hatte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft gesprochen. "Wir haben zwar priorisiert. Aber wir kriegen immer peu à peu die Ergebnisse." Weiterhin stehe etwa das Gutachten zur toxikologischen Untersuchung aus. Auch die Tatwaffe fehle immer noch. Zu den Ermittlungsergebnissen könne er momentan noch keine Angabe machen.

Der Rostocker Oberstaatsanwalt verwies in der "Ostsee-Zeitung" darauf, dass mindestens 80 Prozent aller Tötungsdelikte vor Gericht anhand von Indizien entschieden würden. Schließlich sei nur in den seltensten Fällen ein Zeuge bei diesen Taten zugegen.

Quelle: ntv.de, gut/dpa