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Volksverhetzungs-Vorwürfe Gericht spricht "Querdenker"-Ikone Bhakdi frei

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Der 76-Jährige wurde vor dem Gerichtsgebäude von Anhängern umringt.

(Foto: picture alliance/dpa)

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Sucharit Bhakdi verbreitet nicht nur Corona-Falschinformationen, er soll auch zum Hass gegen Juden aufgestachelt haben. Ein Gericht befindet jedoch, dass die Aussagen nicht eindeutig genug waren und spricht ihn frei. Im Saal kommt es zudem zu einer skurrilen Szene.

Der Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön bewertete Reden des Angeklagten während der Corona-Pandemie in seinem Urteil als nicht strafbar. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Demnach sollte Bhakdi im April 2021 im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben.

Der Richter sagte in seiner Begründung, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an. Der pensionierte Professor für Mikrobiologie gilt als Ikone der "Querdenker"-Bewegung. In seinen Bestseller-Büchern zur Pandemie, in Interviews und Reden verbreitete er mehrfach Corona-Falschinformationen. Die Universitäten in Mainz und Kiel, an denen er früher arbeitete, haben sich von Bhakdis Äußerungen distanziert.

"Querdenker" versammeln sich vor Gericht

Bis zum Beginn des Prozesses waren es mehr als 300 Menschen, die mit Transparenten ihre Solidarität mit Bhakdi ausdrückten. "Wer die Wahrheit sagt, wird angeklagt", war unter anderem zu lesen. Andere schrieben "Danke Sucharit Bhakdi" auf ihr Banner und malten ein rotes Herz daneben. Der 76-Jährige kam mit einem Elektro-Klapprad angefahren und wurde von seinen Anhängern mit Applaus und Jubel begrüßt.

Die Verhandlung in Schleswig-Holstein begann mit einer Unterbrechung und dem Vorspielen von Reden des Angeklagten. Zunächst scheiterte die Verteidigung mit dem Versuch, das Verlesen der Anklage zu verhindern. Die Anwälte warfen der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft schwerwiegende Mängel in der Anklage vor. Der Strafrichter entschied nach einer Unterbrechung, den Prozess fortzusetzen. Es habe keine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung gegeben.

Im Gerichtssaal kam es zudem zu Beginn unter den Augen von mehr als 40 Journalisten und Zuschauern zudem zu einer ungewöhnlichen Szene: Eine weiß gekleidete Frau kniete vor dem Angeklagten nieder. Bhakdi, der im Kreis Plön wohnt, hielt die flachen Hände vor der Brust gegeneinander, lächelte und unterhielt sich mit der Frau.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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