Gefängnisbeamte bedroht Halle-Attentäter für Geiselnahme in Gefängnis verurteilt
27.02.2024, 11:11 Uhr Artikel anhören
Hinter den Mauern des Gefängnisses in Burg nahm der Verurteilte Menschen als Geiseln.
(Foto: picture alliance/dpa)
Das Strafmaß hat eigentlich keinerlei Auswirkungen, da der Verurteilte ohnehin bereits lebenslang einsitzt. Dennoch wird der Attentäter von Halle zu sieben Jahren Haft für eine Geiselnahme im Gefängnis verurteilt.
Der Attentäter von Halle ist wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Stendal. Zudem muss er an mehrere geschädigte Personen Geldzahlungen leisten. Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war der 32-Jährige bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Praktische Auswirkungen wird das neue Urteil daher zunächst nicht haben.
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, am 12. Dezember 2022 mit einer selbst gebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln genommen zu haben, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in dem Prozess eine neunjährige Haftstrafe für den 32-Jährigen gefordert sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger verzichtete in seinem Plädoyer darauf, ein Strafmaß zu fordern.
Die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden verwies in der Urteilsbegründung auf ein Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass der 32-Jährige ein psychisch schwer gestörter Mensch sei. Er habe sich im Prozess empathielos gezeigt und lediglich größeres Interesse an den Kameramitschnitten der JVA gehabt, so die Richterin.
Der 31-jährige Attentäter hatte versucht, am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.
Quelle: ntv.de, als/dpa