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Kind vom Vater des Partners? Heikle Spermamischung beschäftigt britisches Gericht

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Wessen Spermium das Rennen gemacht hat, darf im Unklaren bleiben.

Wessen Spermium das Rennen gemacht hat, darf im Unklaren bleiben.

(Foto: picture alliance / Zoonar)

Als sich ihr Kinderwunsch nicht auf natürliche Weise erfüllt, setzen ein Mann und eine Frau auf einen ungewöhnlichen Spermienmix - mit Erfolg. Jahre später beschäftigt die Zeugung allerdings die Behörden.

Ein ungewöhnlicher Zeugungsakt hat das oberste Gericht im britischen Sheffield beschäftigt. In dem Fall, der für landesweite Aufmerksamkeit sorgte und der jetzt zum Abschluss kam, ging es um einen Jungen, der nicht weiß, ob sein Großvater nicht vielleicht sein biologischer Vater ist - und um die Frage, ob eine Behörde zur Klärung einen Vaterschaftstest verlangen kann.

Geklagt hatte der Verwaltungsbezirk Barnsley Council. Die Behörden hatten in einer anderen Angelegenheit erfahren, dass es Zweifel an der biologischen Abstammung des heute Fünfjährigen gibt. Die späteren Eltern hatten zunächst versucht, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen. Das blieb erfolglos, eine künstliche Befruchtung konnten sich die beiden aber nicht leisten. So entschieden sie sich, den Vater des Mannes um Hilfe beziehungsweise seinen Samen zu bitten.

Die Frau injizierte sich eine Mischung des Spermas ihres damaligen Partners und von dessen Vater. Diesmal klappte die Befruchtung, das Kind kam auf die Welt. Über die Umstände der Zeugung vereinbarten alle Beteiligten Stillschweigen.

Klärung nicht im "persönlichen Interesse" der Behörden

In welchem Zusammenhang die Behörden letztlich Wind von der Angelegenheit bekamen, geht aus den britischen Medienberichten nicht hervor. Klar ist, dass sie die Abstammung zweifelsfrei klären wollten und von dem gesetzlichen Vater des Kindes einen DNA-Test verlangten. Den, so befand das Gericht nun, schuldet der Mann aber nicht.

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Die Behörde trage weder elterliche Verantwortung noch habe sie ein "persönliches Interesse" an der biologischen Abstammung des Jungen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Wunsch, im öffentlichen Interesse ein korrektes Geburtenregister zu führen, sei keine Begründung.

Gleichwohl habe die Familie fürsorgetechnisch ein Minenfeld geschaffen, räumte das Gericht ein. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Beteiligten den Plan richtig durchdacht hätten, sagte der Richter. Wenn der Junge von den Umständen seiner Zeugung erführe, könne er emotionalen Schaden erleiden. "Ohne Tests bleibt seine biologische Vaterschaft unklar, aber es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Person, die er für seinen Großvater hält, sein biologischer Vater ist, und dass die Person, die er für seinen Vater hält, sein biologischer Halbbruder ist", so das Gericht. Deshalb legte der Richter den Eltern nahe, die Frage der Vaterschaft zu einem späteren Zeitpunkt freiwillig zu klären.

Quelle: ntv.de, ino

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