"Kann Realität nicht ausblenden" Mann scheitert mit Beschwerde gegen gleichgeschlechtliche Ampelpärchen
23.09.2025, 14:20 Uhr Artikel anhören
Die Stadt stellte 14 Ampelanlagen an drei Stellen im Stadtgebiet auf.
(Foto: picture alliance/dpa)
Die Stadt Hildesheim stellt mehrere grüne Ampellichter mit gleichgeschlechtlichen Pärchen auf. Mit diesen sieht ein Stadtbewohner sowohl die Straßenverkehrsordnung als auch das Selbstbestimmungsgesetz verletzt. Die Richter weisen die Klage mit deutlichen Worten ab.
Die Hildesheimer Fußgängerampeln mit Motiven lesbischer und schwuler Paare dürfen bleiben: Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage gegen die gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht könne eine Verletzung der Rechte des Klägers "nicht nachvollziehen", sagte der Vorsitzende Richter Arne Gonschior zur Begründung.
Es sei "überhaupt nicht erkennbar", dass der Kläger durch die Ampelmännchen in seinen Rechten verletzt sei, etwa in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung. Ähnlich sah es die Kammer bei der vom Kläger vorgebrachten Einschränkung seiner Kindererziehung. Die Kinder des Klägers seien täglich mit der gesellschaftlichen Realität gleichgeschlechtlicher Paare konfrontiert, daher könne auch davon keine Rede sein. "Die Ampelzeichen zeigen die gesellschaftliche Realität, die kann der Kläger nicht ausblenden", sagte der Richter.
14 Ampeln in der Stadt
Auch eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung sehe das Gericht nicht: Deren Vorschriften schützten den Kläger nicht individuell. Gonschior sagte, schon im Vorfeld habe das Gericht dem Kläger einen Hinweis auf Bedenken zur Rechtmäßigkeit der Klage gegeben. Er hoffe nun auf Rechtsfrieden. Der Kläger kann aber einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen.
Der Rat der Stadt Hildesheim hatte die Umrüstung der grünen Streuscheiben der Ampeln im Juni 2023 beschlossen; in diesem Jahr wurde sie umgesetzt. Seit Mitte Juni zeigen demnach insgesamt 14 Ampelanlagen an drei Stellen im Stadtgebiet bei Grün gleichgeschlechtliche Ampelpärchen statt der üblichen Fußgängerfiguren.
Quelle: ntv.de, gri/dpa