Vorfall bei Sylter Nobelparty Hitlergruß zu "L'amour toujours" kostet Mann 2500 Euro
27.06.2025, 15:08 Uhr Artikel anhören
Die unrühmlich bekannt gewordenen Szenen spielten sich im Sylter Strandclub "Pony" ab.
(Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)
Zumindest juristisch ist die Affäre um das fremdenfeindliche Gegröle mehrerer Partygäste auf Sylt von Pfingsten 2024 abgeschlossen: Ein Mann, der zu den Gesängen noch einen Hitlergruß zeigte, akzeptiert einen Strafbefehl über 2500 Euro. Die übrigen jungen Menschen kommen straflos davon.
Nach dem Eklat um ausländerfeindliche Parolen zum Hit "L'amour toujours" bei einer Party auf Sylt hat ein Beschuldigter einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Der Mann, der vor mehr als einem Jahr während der Feier einen Hitlergruß zeigte, habe die damit verbundene Geldstrafe bezahlt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Flensburg dem Magazin "Spiegel". Die Zahlung von 2500 Euro sei Ende April eingegangen.
Bei der Party im Inselort Kampen grölten Partygäste an Pfingsten 2024 "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" zu dem Lied von DJ Gigi D'Agostino. Die Szenen wurden durch einen Videoclip im Internet bekannt. Darauf war auch der betreffende Mann zu sehen, als er den Arm zum Hitlergruß hob und zwei Finger über die Oberlippe setzte.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg wertete das als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und beantragte im April dieses Jahres einen Strafbefehl. Diesen habe der Beschuldigte umgehend akzeptiert, sagte der Sprecher der Anklagebehörde dem Blatt.
Die Ermittlungen gegen drei weitere Partygäste wurden eingestellt. Das Rufen der Parolen "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung, so die Staatsanwaltschaft Flensburg. Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände ließen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten, hieß es. Dies wäre demnach nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber Voraussetzung für den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Infolge des Vorfalls auf Sylt kam es deutschlandweit zu mehreren rechtsextremen Zwischenfällen dieser Art. Einige Partyveranstalter untersagten das Abspielen des Liedes - so wurde "L'amour toujours" auf dem Münchner Oktoberfest vergangenes Jahr verboten.
Quelle: ntv.de, jog/AFP/dpa