Hungertod war MordHohe Haftstrafen verhängt
Die Eltern der verhungerten Lea-Sophie aus Schwerin werden zu Haftstrafen von jeweils elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Schweriner Landgericht spricht sie des Mordes schuldig und folgt damit dem Anklagevorwurf. Die Fünfjährige war im November 2007 nach wochenlanger Vernachlässigung verhungert und verdurstet.
Die Eltern der verhungerten Lea-Sophie aus Schwerin sind zu Haftstrafen von jeweils elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Schweriner Landgericht sprach Nicole G. und Stefan T. des Mordes und der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig und folgte damit dem Anklagevorwurf. Die Staatsanwaltschaft hatte je 13 Jahre Haft für die Eltern des fünfjährigen Mädchens gefordert, das am 20. November 2007 nach wochenlanger Vernachlässigung verhungert und verdurstet war.
Das Kind wog zum Schluss nur noch etwa sieben Kilogramm und damit die Hälfte des Normalgewichts seiner Altersgefährten. Gerichtsmediziner hatten schwerste Mangelerscheinungen und Liegegeschwüre am Körper des Mädchens festgestellt. Die Verteidiger hatten auf Totschlag plädiert und Freiheitsstrafen nicht über acht Jahre gefordert.
Die Eltern hatten vor Gericht ihr Versagen eingeräumt. "Es hätte niemals so weit kommen dürfen", bekannte die 24-jährige Mutter nach den Plädoyers. Bereits beim Betreten des Gerichtssaals standen der sonst beherrscht wirkenden Frau die Tränen in den Augen. Auch der 26-jährige Vater hatte sich zu seiner Schuld bekannt. Psychiatrische Gutachter hatten zwar Hinweise auf Persönlichkeitsstörungen bei beiden Elternteilen festgestellt. Dennoch sind die Eltern den Sachverständigen zufolge voll für ihre Tat verantwortlich.
Staatsanwalt vom Fall abgezogen
Nach deutlicher Kritik am Verhalten von Kommunalpolitikern in dem Fall hatte die Staatsanwaltschaft zuvor einen ihrer beiden Vertreter von der Teilnahme an der Urteilsverkündung zurückgezogen. "Es geht um den Tod eines Kindes und die Schuld der Eltern und nicht um Äußerungen der Anklagebehörde", begründete Oberstaatsanwalt Gerit Schwarz das ungewöhnliche Vorgehen. "Dass ist keine Disziplinarmaßnahme", betonte der Behördenleiter kurz vor Beginn des letzten Verhandlungstags. Das Urteil sollte im Mittelpunkt stehen, so Schwarz.
"Zweifelhafte politische Charaktere"
Staatsanwalt Wulf Kollorz hatte in seiner Erwiderung auf die Plädoyers der Verteidigung von "zweifelhaften politischen Charakteren" gesprochen, "die sich nicht zu schade waren, mit einer Kinderleiche Kommunalpolitik zu machen". Der Tod des Kindes hatte in Schwerin eine heftige Debatte um eine Mitschuld des Jugendamtes und die Verantwortung der Verwaltungsspitze ausgelöst. Während ein Abwahlantrag gegen den Sozialdezernenten Hermann Junghans in der Stadtvertretung überraschend scheiterte, wurde Oberbürgermeister Norbert Claussen (beide CDU) im April in einem Bürgerentscheid vorzeitig abgewählt.
Eine Mitschuld des Jugendamtes, das trotz Hinweisen auf die Gefährdung des Kindeswohls nicht eingeschritten war, wurde von der Staatsanwaltschaft verneint. Der Behörde liegen aber 46 Anzeigen gegen Mitarbeiter des städtischen Amtes vor, denen nach Prozess-Ende nachgegangen werden soll.