Umstrittene Regelung Impfpflicht in Österreich gilt - Kontrollen erst später
05.02.2022, 10:37 Uhr
Ab März werden Verstöße gegen die Impfpflicht in Österreich auch geahndet.
(Foto: imago images/Eibner Europa)
Als erstes Land in der EU hat Österreich eine geltende Impfpflicht. Verstöße dagegen können mit bis zu 3600 Euro geahndet werden. In anderen Ländern der Staatengemeinschaft beschränken sich die Auflagen bislang auf bestimmte Alters- oder Berufsgruppen.
Nach langen Diskussionen und trotz zahlreicher Proteste ist in Österreich die allgemeine Corona-Impfpflicht in Kraft getreten. Die Alpenrepublik ist damit EU-weit das erste Land mit einer derartigen Maßnahme im Kampf gegen die Pandemie. Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer hatten gestern das entsprechende "Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen Covid-19" unterschrieben, das zuvor vom Bundesrat verabschiedet worden war. Anschließend wurde es im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht.
Die Impfpflicht, gegen die es viele Demonstrationen gab, gilt für alle Menschen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Wer dagegen verstößt, soll Strafen von 600 bis 3600 Euro zahlen müssen.
Ausnahmen sind laut Gesetz für Schwangere und diejenigen vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Genesene sind für 180 Tage von der Impfpflicht befreit. Zudem gibt es eine "Schonfrist" für alle: Kontrolliert werden soll die Einhaltung der Impfpflicht erst ab Mitte März.
Italien setzt indes im Kampf gegen die Pandemie auf eine Impfpflicht für ältere Menschen, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Dort müssen sich ab 15. Februar alle über 50-Jährigen gegen das Virus immunisieren lassen. Schon seit dem 25. Mai sind Ärzte und anderes medizinisches Personal zur Immunisierung verpflichtet. Am 10. Oktober war die Regelung zudem auf Mitarbeiter von Altenheimen ausgeweitet worden. Auch Schul-Personal sowie die Sicherheitskräfte müssen über einen Impfnachweis verfügen.
In Griechenland ist die Impfung seit Anfang des Jahres für alle über 60-Jährigen Pflicht. Bereits seit dem 16. August ist sie Pflicht für das Personal von Altenheimen, für Pflegekräfte trat sie am 1. September in Kraft.
In Frankreich gilt bereits seit dem 15. September eine Corona-Impfpflicht für alle Mitarbeiter von Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Pflegediensten sowie für Mitarbeiter von Rettungsdiensten und Feuerwehr. Die britische Regierung beschloss eine Impfpflicht für das Personal von Seniorenheimen in England ab dem 11. November. Das Gleiche gilt für Pflegepersonal ab April 2022. Tschechien hatte seine Impfpflicht-Pläne für Ältere im Januar kassiert.
In den USA wollte Präsident Joe Biden eine Impf- oder Testpflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten einführen. Das Vorhaben wurde jedoch im Januar vom Obersten Gerichtshof gekippt. Die Impfpflicht für Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern wurde von den Richtern dagegen aufrechterhalten.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP