Gewalttat in Berlin Israelischer Ex-Soldat mit Tränengas angegriffen
09.10.2021, 15:53 Uhr
Die Ermittlungen führt das Landeskriminalamt Berlin.
(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild)
In Berlin kommt es zu einem offenbar antisemitischen Angriff auf offener Straße. Die noch unbekannten Täter sprühen einem früheren Soldaten der israelischen Armee Reizgas ins Gesicht. Zuvor sprechen sie ihn auf seinen jüdischen Glauben an.
Nach einem Angriff auf einen ehemaligen Soldaten der israelischen Armee in Berlin spricht die Berliner Polizei von einem "judenfeindlichen Angriff auf offener Straße". Demnach haben Unbekannte am Freitagabend den Mann jüdischen Glaubens mit Reizgas attackiert. Laut Angaben der Berliner Polizei war der 29-Jährige gegen 21.50 Uhr auf dem Weg zum S-Bahnhof Nöldnerplatz.
Dabei trug er einen Pullover mit dem Emblem der israelischen Verteidigungsstreitkräfte. Auf dem Platz vor dem Bahnhof wurde er den Angaben zufolge auf seinen Glauben hin angesprochen und wandte den Kopf in Richtung des Sprechers. Daraufhin sprühte ihm jemand Reizgas ins Gesicht und stieß ihn zu Boden.
Der Mann musste noch vor Ort von Sanitätern behandelt werden. Laut Polizeiangaben ist bisher unklar, um wie viele Täter es sich handelt. Der oder die Täter flüchteten nach dem Angriff unerkannt vom Tatort. Der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes Berlin ermittelt wegen des Verdachts einer politisch motivierten gefährlichen Körperverletzung.
Der Angriff ist der zweite öffentlich bekannt gewordene Fall in Deutschland innerhalb nur weniger Tage, bei dem der Verdacht des Antisemitismus besteht. Anfang der Woche berichtete der jüdische Sänger Gil Ofarim, wie er in einem Leipziger Hotel beim Einchecken wegen des Davidsterns an seiner Halskette nicht drangenommen und sogar gedrängt wurde, das Schmuckstück zu abzulegen. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Der beschuldigte Hotelmitarbeiter hat den Musiker seinerseits wegen Verleumdung angezeigt.
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) forderte nach dem Vorfall bereits eine schärfere Ahndung judenfeindlicher Beleidigungen. "Antisemitismus darf nicht kleingeredet werden und sollte generell unter Strafe gestellt werden", sagte DIG-Präsident Uwe Becker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Der Strafbestand der Volksverhetzung greift oft nicht weit genug, um beispielsweise Beleidigungen strafrechtlich zu verfolgen."
Quelle: ntv.de, jhe/dpa