Strengere Regeln Japan stoppt kuriose Babynamen
27.05.2025, 16:48 Uhr Artikel anhören
Japanische Kinder sollen künftig wieder klassischere Namen tragen.
(Foto: Getty Images)
Übermäßige Kreativität bei Vornamen hat in Japan ein unerwünschtes Ausmaß angenommen. Um Verwirrung und Mobbing zu verhindern, schränkt die Regierung nun die Verwendung sogenannter "Kirakira"-Namen ein.
Eltern in Japan haben nicht länger völlig freie Hand bei den Vornamen für ihre Kinder. Durch die neuen Vorgaben will die japanische Regierung sogenannte "Kirakira"-Namen verhindern, berichtet der britische "Guardian". Dabei handelt es sich um sehr ausgefallene, "funkelnde" Vornamen. Diese zeichnen sich meist durch eine ungewöhnliche Aussprache aus, die in der Vergangenheit zu Verwirrung und Mobbing geführt haben soll.
Zwar dürfen Eltern weiter Kanji-Schriftzeichen - chinesische Schriftzeichen, die in der japanischen Sprache gerne für Vornamen verwendet werden - nutzen. Eltern müssen den Behörden nun aber die phonetische Lesart mitteilen. Das Problem: Ein und dasselbe Schriftzeichen kann je nach Kombination und Kontext unterschiedlich gelesen werden. Dadurch können gleichlautende Namen mit verschiedenen Kanji unterschiedliche Bedeutungen und Aussprachen haben, was offenbar immer wieder zu Verwirrung bei japanischen Behörden geführt hat. Künftig sollen nur noch offiziell anerkannte Lesarten der Kanji-Zeichen bei Vornamen zugelassen werden.
Kirakira-Namen sollen besonders auffallen
Kirakira-Namen sind oft an die Popkultur angelehnt und teilweise von Anime-Figuren inspiriert, was in dem ein oder anderen Fall zu Spott in Schulen geführt haben soll. So haben einige Eltern ihre Kinder in der Vergangenheit Pikachu (wie in Pokémon), Pū (wie in Winnie Puuh) und Kitty (nach der fiktiven Figur Hello Kitty) genannt.
Die Debatte um Kirakira-Namen herrscht seit den 1990er-Jahren in Japan. Während sich einige Eltern kreativ bei der Namensgebung austoben möchten, kritisieren vor allem die Behörden, dass bei manchen Namen nicht eindeutig sei, wie diese auszusprechen seien. Eltern, die bereits eine Aussprache gewählt haben, die eindeutig von der Konvention abweicht, werden nun aufgefordert, ihre Namenswahl schriftlich zu erläutern und gegebenenfalls eine akzeptable Alternative vorzuschlagen. Abgelehnt werden sollen Medienberichten zufolge aber nur die ungewöhnlichsten Vornamenvarianten.
Quelle: ntv.de, akr