Vorzeitige Entlassung abgelehnt Josef Fritzl bleibt weiter in Haft
13.10.2025, 17:21 Uhr Artikel anhören
Josef Fritzl während seines Prozesses im Jahr 2009.
(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)
Seit 16 Jahren sitzt Josef Fritzl für seine Taten im Gefängnis. Mittlerweile ist das "Monster von Amstetten" 90 Jahre alt. Eine vorzeitige Entlassung lehnt ein Gericht dennoch ab.
Der österreichische Inzest-Täter Josef Fritzl wird erst einmal nicht vorzeitig aus seiner lebenslangen Gefängnisstrafe entlassen. Das Landgericht in Krems habe den Antrag seiner Anwältin abgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht argumentierte, dass der 90-jährige Sexualstraftäter in Freiheit in kein soziales Umfeld eingebettet wäre. Außerdem entwickele Fritzl in Wahnvorstellungen weiterhin Aggressionen gegen Familienangehörige, hieß es.
Fritzl hatte 1984 seine damals 18-jährige Tochter Elisabeth in den Keller seines Hauses in Amstetten gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald. Drei Kinder legte Fritzl vor der eigenen Haustür ab und nahm sie in seine oberirdisch lebende Familie auf. Fritzl wurde im März 2009 wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutschande zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hat inzwischen einen anderen Namen angenommen.
Fritzls Anwältin will gegen den jüngsten Beschluss des Landgerichts in Berufung gehen, wie sie der Nachrichtenagentur APA sagte. Die frühere Persönlichkeit ihres Mandanten habe sich durch eine Demenzerkrankung verändert, so die Juristin. Sollte die Freilassung auch in zweiter Instanz scheitern, könnte im nächsten Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.
Das Landgericht Krems hatte bereits voriges Jahr eine vorzeitige Entlassung abgelehnt und verwies damals unter anderem auf die hohe kriminelle Energie des Täters und die mangelnde Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit. Das Gericht genehmigte jedoch Fritzls Verlegung vom Maßnahmenvollzug in ein normales Gefängnis.
Quelle: ntv.de, jpe/dpa