Panorama

Handel wieder aufgenommen "Kinderzimmer-Dealer" erneut zu Haftstrafe verurteilt

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos | Feedback senden
Der Angeklagte vor dem Landgericht Leipzig.

Der Angeklagte vor dem Landgericht Leipzig.

(Foto: picture alliance/dpa)

Drei Staffeln ist Netflix die Geschichte um einen Leipziger, der aus dem Kinderzimmer einen Drogen-Vertrieb aufzog, nun schon wert. Und der inzwischen 28-Jährige setzte nach seiner Verurteilung die Geschäfte wohl fort. In einem zweiten Prozess wird er zu weiteren viereinhalb Jahren verurteilt und mit ihm seine Komplizen.

Der als "Kinderzimmer-Dealer" bekannt gewordene Leipziger und drei Komplizen sind wegen Drogenhandels zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Leipzig sahen es als erwiesen an, dass vier der fünf Angeklagten in unterschiedlichem Ausmaß an den Geschäften beteiligt waren. Der fünfte Angeklagte - ein Anwalt - wurde freigesprochen. Der Drogenhandel "in nicht geringer Menge" wurde über einen frei zugänglichen Internet-Shop abgewickelt. Das Urteil für den 28 Jahre alten "Kinderzimmer-Dealer" lautete viereinhalb Jahre Haft.

Er war bereits 2015 nach einem Geständnis zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig im Internet Drogen verkauft hatte. Im jetzigen Prozess ging es um neuerliche Geschäfte nach der ersten Verurteilung. Ein weiterer Angeklagter, der bereits in Haft sitzt, wurde unter Berücksichtigung bestehender Urteile zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Angeklagte leisteten laut Urteil Beihilfe. Einer der Männer wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

In einem abgetrennten Verfahren hatte die Kammer bereits vor der Hauptverhandlung den anderen Helfer verurteilt. Er habe "absolut untergeordnete Tätigkeiten" ausgeführt, so der Richter. Deshalb bekam er eine Geldstrafe in Höhe von 125 Tagessätzen je 50 Euro - also 6250 Euro.

Revision angekündigt

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen, um eine weiterführende Klärung des Falls vor dem Bundesgerichtshof zu erzielen. Viele Unklarheiten seien im Laufe der Verhandlung nicht aufgeklärt worden, obwohl sie eigentlich hätte aufgeklärt werden können, hieß es.

Mehr zum Thema

Der Prozess gegen die fünf Männer war Ende Januar dieses Jahres eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in unterschiedlichem Ausmaß am Drogenhandel über den Internet-Shop beteiligt gewesen zu sein. Als Bande sollen sie demnach ab April 2019 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin und 2,5 Kilogramm Haschisch verkauft haben. Der Gesamterlös des Verkaufs und Versands der Drogen lag der Staatsanwaltschaft zufolge über 94.000 Euro.

Die Geschichte des "Kinderzimmer-Dealers" war Vorlage für ein Filmprojekt des Streaming-Anbieters Netflix. Von der Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)" gibt es mittlerweile drei Staffeln.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen