Panorama

Farbattacken und Blockaden Klimaaktivistin zu Haftstrafe verurteilt - keine Bewährung

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An der Farbattacke auf das FDP-geführte Bundesverkehrsministerium im vergangenen Jahr soll die Aktivistin beteiligt gewesen sein.

An der Farbattacke auf das FDP-geführte Bundesverkehrsministerium im vergangenen Jahr soll die Aktivistin beteiligt gewesen sein.

(Foto: picture alliance/dpa/Tnn)

Ein Berliner Gericht verurteilt eine Aktivistin der Letzten Generation zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Neben Klebe- und Farbaktionen soll sie auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben. Bewährung bekommt die 32-Jährige nicht.

Nach Farbattacken und Straßenblockaden in Berlin ist eine Klimaaktivistin zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach das Mitglied der Gruppe Letzte Generation wegen Sachbeschädigung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die 32-Jährige hat sich laut Urteil zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 in fünf Fällen an Straßenblockaden beteiligt und sich dabei auf Fahrbahnen beziehungsweise sogenannten Verkehrszeichenbrücken festgeklebt.

Zudem hat sie sich am zwei Farbattacken beteiligt: Am 7. März 2023 bespritzte die Klimagruppe aus Protest gegen die Politik von Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP die denkmalgeschützte Fassade des Bundesverkehrsministeriums mit oranger Farbe. Dafür hatten die Aktivisten ein Feuerwehrauto angemietet. Am 22. April 2023 gab es dann eine Aktion am Kurfürstendamm, bei der Luxus-Boutiquen mit oranger Farbe beschmiert wurden.

Nach Gerichtsangaben waren es nicht die einzigen Straftaten, an denen sich die 32-Jährige beteiligt hat. Sie sei bereits wegen anderer Aktionen der Klimagruppe von Gerichten in Hamburg und Berlin zu Geldstrafen verurteilt worden, betonte die Sprecherin. Diese seien im aktuellen Prozess nicht in die Gesamtstrafe einbezogen worden.

Die Strafe fällt härter aus als jüngst ausgesprochene Urteile gegen andere Klimaaktivisten. So waren im April dieses Jahres drei Aktivisten der Letzten Generation nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Beschuldigten hätten Kosten von 110.000 Euro verursacht, sagte die Richterin. Sie hätten durch die Aktion billigend in Kauf genommen, dass erhebliche Schäden an einem Nationalsymbol entstehen.

Quelle: ntv.de, mpe/dpa

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