Informationsrecht für Patienten Kliniken sollen Qualitätsdaten ab 2024 offenlegen
17.08.2023, 12:31 Uhr Artikel anhören
Die Länder hatten vorab die Sorge geäußert, dass weniger gute Bewertungen für Kliniken "rufschädigend" sein könnten.
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Angebot, Leistung und Ausstattung: Über ein sogenanntes "Transparenzverzeichnis" sollen sich Patienten künftig im Vorfeld über die Qualität deutscher Krankenhäuser informieren können. Auch die Rate an Komplikationen und Todesfällen soll so ab kommendem Frühjahr online einsehbar sein.
Krankenhäuser in Deutschland sollen ab dem 1. April 2024 umfangreiche Informationen über die Qualität ihrer Behandlungen auf einer Internet-Plattform veröffentlichen müssen. Das geht aus einer sogenannten Formulierungshilfe der Bundesregierung eines "Krankenhaustransparenzgesetzes" für die Ampelfraktionen hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Demnach müssen im Internet das jeweilige Leistungsangebot und die personelle Ausstattung veröffentlicht werden.
Auch weitere Qualitätsdaten sollen publiziert werden, wie etwa die Rate der Komplikationen sowie die der Todesfälle. Außerdem sollen die rund 1900 deutschen Kliniken mitteilen, welcher "Leistungsstufe" sie zuzuordnen sind, also ob es sich etwa um wohnortnahe Grundversorgung handelt oder einen Maximalversorger wie bei Universitätskliniken. Zwar gibt es online bereits verschiedene Klinik-Bewertungsportale, bei dem geplanten "Transparenzverzeichnis" handelt es sich nun aber um ein offizielles.
"Mit dem Gesetzentwurf werden Transparenz und Qualität der Krankenhausbehandlung in Deutschland nachhaltig gestärkt", hieß es demnach in dem Entwurf. Durch die Veröffentlichung der Informationen solle sich jeder Bürger und jede Bürgerin über das Leistungsgeschehen des jeweiligen Krankenhausstandorts angemessen informieren können. "Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet", zitierten die RND-Zeitungen aus dem Papier.
Im Juli hatten sich Bund und Länder nach monatelangem Ringen auf die wesentlichen Linien einer Krankenhausreform geeinigt. Im Eckpunkte-Papier ist auch festgelegt, dass das Bundesgesundheitsministerium in einem eigenen Gesetz die Veröffentlichung von Qualitätsdaten regeln will. An dem Vorhaben hatten die Länder vorab kritisiert, dass es für weniger gut bewertete Kliniken "rufschädigend" sein könnte.
Quelle: ntv.de, lno/AFP