Urteil in Koblenz Mann darf sich nicht James Bond nennen
16.05.2017, 17:29 Uhr
Sean Connery ist der wohl berühmteste Bond-Darsteller.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Kleider machen Leute, Namen auch: Ein Mann aus dem Westerwald möchte gerne den Namen des wohl berühmtesten Agenten annehmen. Doch ein Gericht lehnt ab. Die Instanzen können den Grund für die Namensänderung nicht nachvollziehen.
"Mein Name ist Bond, James Bond": Ein Westerwälder ist mit seiner Klage für eine besondere Namensänderung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies sie ab. Der Mann darf somit nicht offiziell den Namen des berühmtesten Geheimagenten der Welt tragen.
Er hatte dies zuvor schon vergeblich bei seiner Verbandsgemeinde Bad Marienberg beantragt. Daraufhin zog er vor Gericht: Mehrere Ärzte hätten die Namensänderung befürwortet. Das Gericht urteilte dagegen, eine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond wegen angeführter familiärer Probleme sei nicht gerechtfertigt.
Der Kläger habe nicht nachvollziehbar erklärt, dass der Familienkrach mit einem anderen Namen beigelegt werden könnte. Zudem handele es sich bei James Bond um einen Namen aus Film und Literatur.
Auch in Kombination mit dem jetzigen Vornamen des Klägers würde dieser Name stets mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des britischen Geheimagenten in Verbindung gebracht. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragt werden.
Quelle: ntv.de, shu/dpa