Panorama

Zwölf Schüsse durchs Autofenster Mann für Mord an Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt

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Das Tatmotiv sah das Gericht in einem Trennungsstreit.

Das Tatmotiv sah das Gericht in einem Trennungsstreit.

(Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

Ein 57-Jähriger rammt mit seinem Fahrzeug das Auto seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau und tötet sie mit zwölf Schüssen. Eigentlich hatte er laut eigener Aussage eine andere Tat geplant. Jetzt sprechen die Richter das Urteil.

Weil er seine getrennt lebende Ehefrau mit zwölf Schüssen aus einer illegal beschafften Waffe durch das Autofenster ermordet haben soll, verurteilt das Landgericht Kaiserslautern einen Mann zu lebenslanger Haft. Darüber hinaus wurde der 57-Jährige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kammer des Gerichts sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Februar seiner Frau in Tötungsabsicht am Rand einer Hauptstraße in Sembach im Landkreis Kaiserslautern auflauerte und vorsätzlich einen Autounfall mit ihrem Wagen verursachte. Laut einer Justizsprecherin soll der Mann das Auto der Frau mit seinem Fahrzeug gerammt haben, um es zum Stehen zu bringen. Danach stieg er aus und tötete sie durch die Seitenscheibe der Fahrertür. Die Anklagebehörde hatte von 14 Schüssen gesprochen, das Gericht geht von 12 Schüssen aus. So viele Patronen waren im Magazin der leer geschossenen Waffe.

Der Angeklagte hatte die Tat im Verlauf des Prozesses gestanden. Demnach hatte er eigentlich geplant, sich vor den Augen seiner Frau töten zu wollen. Weil das nicht funktioniert habe, habe er sie schließlich im Affekt erschossen. Als Motiv gab er unter anderem an, der Streit mit seiner 48 Jahre alten Ehefrau habe ihn zermürbt. Das Paar lebte seit Herbst 2022 getrennt.

Gericht folgt der Staatsanwaltschaft

Die Verteidigung des Mannes hatte auf acht Jahre Haft plädiert, weil der Mann aus der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn sich ursprünglich selbst vor den Augen seiner Frau erschießen wollte. Das Gericht folgte jedoch der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte. Die vom Angeklagten behauptete Affekttat sei eine Schutzbehauptung, so das Gericht.

Ein automatisches Notfallsystem hatte die Einsatzkräfte am Morgen des 23. Februar über den Unfall informiert. Vor Ort stellten die Beamten fest, dass hinter dem Steuer eines der beiden Autos eine leblose Frau saß. An ihrem Körper wurden mehrere Einschusswunden entdeckt. Rund eine Stunde später wurde der Mann festgenommen.

Quelle: ntv.de, kse/AFP/dpa

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