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Recht auf echte Doppelnamen "Mehr Freiheit bei der Namenswahl"

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"Es geht mir nicht darum, dass ich finde, Doppelnamen wären die beste Lösung für alle", sagt Katrin Helling-Plahr. "Ich möchte einfach, dass es eine zusätzliche Option im Namensrecht gibt."

(Foto: picture alliance / Lino Mirgeler/dpa)

Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr kämpft dafür, dass beide Eheleute einen Doppelnamen tragen und weitergeben dürfen. Zu ihrem Gesetzentwurf gab es eine Anhörung im Bundestag - sogar die Sachverständigen der Union waren dafür.

ntv.de: Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Doppelnamen als gemeinschaftlichen Familiennamen ermöglichen soll. Warum ist das wichtig?

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Katrin Helling-Plahr gehört im Bundestag dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie dem Gesundheitsausschuss an.

(Foto: DBT/ Stella von Saldern)

Katrin Helling-Plahr: Wir möchten Eheleuten und Familien mehr Freiheit bei der Namenswahl ermöglichen. Das geltende Namensrecht ist doch recht willkürlich und unübersichtlich. Im Moment kann jeder Ehepartner seinen Namen behalten, oder es kann der Name der Frau oder der Name des Mannes als gemeinsamer Ehename gewählt werden. Einer der Eheleute kann einen Doppelnamen wählen; das heißt dann Begleitname. Aber beide Ehepartner können das nicht. Ich kann keinen Grund für diese fehlende Möglichkeit erkennen. Namen sind identitätsstiftend. Warum soll es in einer Ehe nicht möglich sein, dass beide Partner ihren Namensbeitrag zu der ehelichen Gemeinschaft leisten? Das Gleiche gilt für Kinder. Sie können derzeit entweder den Namen des Vaters oder der Mutter bekommen, aber keinen Doppelnamen beider Eltern. Ich fände schön, wenn Eltern ihren Kindern beide Namen mitgeben können, wenn sie das möchten.

Anfang der 1990er Jahre waren frei gewählte Doppelnamen für ein paar Jahre erlaubt, wurden dann aber verboten, um zu verhindern, dass in der dritten Generation Vierfachnamen entstehen. Wie soll Ihr Gesetzentwurf das verhindern?

Wir haben vorgeschlagen, und so ist es ja auch vielfach im europäischen Ausland, dass sich ein Ehepaar auf zwei Namen begrenzen muss. Das heißt, wenn Personen mit einem Doppelnamen heiraten, müssen sie Sorge tragen, dass es bei zwei Namen bleibt. Sie müssten also entweder von jedem Ehepartner einen Namen mitnehmen oder den Namen eines Partners.

Ganz wäre der Verzicht auf einen Familiennamen also nicht vom Tisch.

Nein, aber wir glauben, dass das trotzdem ein erheblicher Mehrwert an Selbstbestimmung wäre.

Könnten zwei Leute, die beide einen Doppelnamen tragen und heiraten, nach Ihrem Gesetzentwurf auch einen einzigen ihrer vier Einzelnamen zum Familiennamen machen?

Ja, natürlich. Es geht mir ja nicht darum, dass ich finde, Doppelnamen wären die beste Lösung für alle. Ich möchte einfach, dass es eine zusätzliche Option im Namensrecht gibt.

In dieser Woche gab es im Bundestag eine Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf. Wie war die Reaktion der Sachverständigen?

Das war sehr spannend, weil sich alle Sachverständigen, auch die, die von den Koalitionsfraktionen benannt worden waren, für das Recht auf einen echten Doppelnamen ausgesprochen haben. Die Sachverständigen haben für eine große Reform des Namensrechts plädiert, etwa mit der Möglichkeit, den Namen regelmäßig zu wechseln. Wir sehen aber die Gefahr, dass ein so visionärer Vorschlag an den konservativen Kräften, namentlich an der Union, scheitern wird und dann möglicherweise gar nichts passiert im Namensrecht. Deshalb haben wir den Vorschlag der echten Doppelnamen vorgelegt, der aus unserer Sicht absolut überfällig ist. Wir werden diesen Gesetzentwurf im Bundestag zur Abstimmung stellen, um deutlich zu machen, dass dieser Konsens möglich ist: Kritische Fragen, die in der Anhörung von der Union kamen, wurden von den eigenen Sachverständigen abgebügelt. Es war wirklich eine unterhaltsame Anhörung.

Dass die Koalition einen Gesetzentwurf der Opposition aufgreift, ist ja eher unüblich. Insofern wird Ihr Gesetzentwurf voraussichtlich scheitern.

Das stimmt. Allerdings kommt es auch selten oder nie vor, dass sämtliche Experten in einer Anhörung die Meinung der Opposition vertreten. Deshalb kann diese Anhörung ein Meilenstein im Namensrecht sein, so dass bei künftigen Koalitionsverhandlungen, wer auch immer daran beteiligt sein mag, allen Beteiligten klar sein muss, dass man am echten Doppelnamen nicht mehr vorbeikommt.

Haben Union und SPD eigene Initiativen zu dem Thema gestartet?

Nein. Die Koalition hat in dieser Legislaturperiode zwar eine Arbeitsgruppe Namensrecht eingesetzt, die auch ein Papier vorgelegt hat. Dort sind auch die echten Doppelnamen enthalten. Aber die Bundesregierung hat daraufhin erklärt, sie wolle sich erst in der nächsten Wahlperiode dieses Themas annehmen. Das ist natürlich arg witzig, weil die jetzige Bundesregierung ja nicht vorgreifen kann, was die nächste Bundesregierung tun wird.

Früher wurden gelegentlich Witze über Ministerinnen mit Doppelnamen gemacht. Wie ist das Leben als Politikerin mit Bindestrich-Nachnamen heute?

Mittlerweile gibt es so viele Frauen und teilweise auch Männer mit Doppelnamen, dass das normal geworden ist. Außer vielleicht für ein paar altbackene Kollegen von der Union.

Mit Katrin Helling-Plahr sprach Hubertus Volmer

Quelle: ntv.de

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