Schwere Vorwürfe des SohnesMutter in Missbrauchsprozess freigesprochen

Sie soll ihn gefesselt, mehrfach missbraucht und vergewaltigt haben. So lauten die schweren Vorwürfe eines inzwischen 18-Jährigen gegen die eigene Mutter. Sie bestreitet den sexuellen Missbrauch vehement. Und auch vor Gericht fehlen glaubwürdige Beweise.
Es ist ein "außergewöhnlicher Fall", der vor dem Amtsgericht Aalen in Baden-Württemberg zu Ende gegangen ist. So formulierte es der Vorsitzende Richter Martin Reuff. Ein 18-Jähriger hat seiner Mutter vorgeworfen, ihn als Kind mehr als zehn Mal sexuell missbraucht zu haben. Die 42-Jährige hatte die Vorwürfe stets bestritten, Aussage gegen Aussage.
Nun fällte das Gericht sein Urteil: Freispruch. Nach der Verkündung erlitt die Mutter einen Schwächeanfall und kollabierte. Ihr Blutzucker sei wohl plötzlich stark gefallen, sagte sie. Nach einer kurzen Pause konnte Richter Reuff mit seinen Ausführungen fortfahren.
Der 18-Jährige hatte sich im Laufe des Prozesses nicht vor Gericht äußern wollen. Stattdessen wurden Videoaufzeichnungen herangezogen, die die Polizei von seiner Aussage vor zwei Jahren gemacht hatte. Damals berichtete der Sohn, der Missbrauch durch seine Mutter habe bereits im Alter von drei Jahren begonnen. Zuletzt sei er im Alter von zwölf Jahren missbraucht worden. Die Mutter habe ihn unter anderem gefesselt und sich auf ihn gesetzt. Vor drei Jahren soll der Sohn sich seinem Pflegevater anvertraut haben, daraufhin kam es zur Anklage gegen die Mutter.
"Racheakt" des Pflegevaters
Die 42-Jährige hat die Vorwürfe stets von sich gewiesen. Bei der Polizei hatte sie zu Protokoll gegeben, die Anzeige gegen sie sei ein "Racheakt" des Pflegevaters. Sie sei lesbisch und habe kein Interesse an Sex mit männlichen Personen.
Mit dem Freispruch folgte das Gericht den Forderung von Anklage und Verteidigung. Der Anwalt der Mutter warf dem Sohn in seinem Plädoyer vor, er habe bei seiner Aussage gelogen. Er habe damit erreichen wollen, dass die ungeliebte Mutter keinen Kontakt mehr zu ihm haben darf. Auch Staatsanwalt Uwe Karst räumte in seinem Schlusswort ein, die der Mutter vorgeworfenen sexuellen Handlungen seien nicht zweifelsfrei nachweisbar.
Im Prozess hat es Kritik an den Videoaufzeichnungen gegeben. Viele Antworten des Jugendlichen auf Fragen des Ermittlungsrichters sind aufgrund technischer Mängel kaum verständlich. Gutachten bescheinigten sowohl der Mutter als auch dem Sohn eine leichte Intelligenzminderung.