Panorama

Bayerische Stadt zieht Notbremse Nürnberg verhängt Ausgangsbeschränkungen

Ein einsamer Spaziergang am Ludwig-Donau-Main-Kanal ist  mit den Bestimmungen in Nürnberg nach wie vor vereinbar.

Ein einsamer Spaziergang am Ludwig-Donau-Main-Kanal ist mit den Bestimmungen in Nürnberg nach wie vor vereinbar.

(Foto: picture alliance/dpa)

Viel zu viele Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen lassen den Stadtoberen von Nürnberg kaum eine andere Wahl: Bis kurz vor Weihnachten darf nur noch die Wohnung verlassen, wer einen triftigen Grund dazu hat. Auch die örtlichen Schulen schalten zum Teil in den Notmodus um.

Die Stadt Nürnberg verhängt als erste Großstadt in Bayern im Teil-Lockdown zusätzlich strikte Ausgangsbeschränkungen. Damit sollen die stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen eingedämmt werden. Die Beschränkungen sollen ab sofort bis zunächst zum 20. Dezember gelten, kündigte Oberbürgermeister Marcus König von der CSU an. Nürnberger dürfen ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen, beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen zu gehen, aber auch für Sport und Bewegung an der frischen Luft.

Nürnberg ist nach München und mit mehr als 500.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Bayerns und ein wichtiges Wirtschaftszentrum. Außerdem weitet die Stadt die Maskenpflicht und das Alkoholverbot in der Innenstadt aus. Ab dem 7. Dezember sollen Klassen ab der fünften Jahrgangsstufe geteilt und im Wechsel unterrichtet werden - mit Ausnahme von Förderschulen, schulvorbereitenden Einrichtungen und Abschlussklassen.

Wer einen Angehörigen in einem Altenheim besuchen will, muss sich vorher auf eine Infektion testen lassen und eine FFP2-Maske tragen. Demonstrationen dürfen nur noch an einem festen Ort für maximal 60 Minuten stattfinden, alle Teilnehmer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Das Robert-Koch-Institut meldete am Dienstag für Nürnberg einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 306,7. Auch in den bayerischen Städten Passau und Schwabach sowie in den Landkreisen Passau, Regen und Freyung-Grafenau liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über einem Wert von 300.

Sobald eine Kommune diesen Wert überschreitet, sind lokal begrenzte Ausgangsbeschränkungen eine von mehreren Maßnahmen der neunten bayerischen Infektionsschutzverordnung. Auch in Passau gilt seit dem Wochenende, dass ein triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung vorliegen muss.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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