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Managerin umsonst angereist Panne sorgt für Verzögerung im Schumacher-Prozess

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Der Hauptangeklagte im Schumacher-Prozess. Er hat gestanden und will deshalb aus der U-Haft entlassen werden.

Der Hauptangeklagte im Schumacher-Prozess. Er hat gestanden und will deshalb aus der U-Haft entlassen werden.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der Prozess um die Erpressung der Familie von Michael Schumacher läuft auf Hochtouren. Nun soll seine Managerin vor Gericht aussagen. Doch der Richterin unterläuft eine Panne. Jetzt verzögert sich die Aussage der wichtigen Zeugin.

Panne im Prozess um die gescheiterte Erpressung der Familie Schumacher: Weil die Verteidiger über die geplante erneute Zeugenvernehmung von Schumacher-Managerin Sabine Kehm nicht informiert wurden, konnte Kehm am zweiten Prozesstag nicht erneut aussagen. Verteidiger Harald Benninghoven widersprach ihrer Vernehmung. Er habe sich nicht darauf vorbereiten können.

Richterin Birgit Neubert zeigte sich zerknirscht: "Ich gebe Ihnen recht, das haben wir nicht gemacht." Sie musste Kehm, die bereits auf dem Zeugenstuhl im Gerichtsaal saß, bitten, diesen wieder zu verlassen und am 8. Januar erneut nach Wuppertal zu reisen.

Unterdessen beantragte der Verteidiger des Hauptangeklagten, seinen Mandanten nach mehr als sechs Monaten aus der Untersuchungshaft freizulassen. Er habe umfassend gestanden, müsse das Geld für seine teuren Medikamente, auf die er angewiesen sei, verdienen. Die zu erwartende Strafe rechtfertige eine weitere Untersuchungshaft nicht. Das Gericht wies den Antrag jedoch zurück. Der Angeklagte stehe noch unter Bewährung für eine andere Straftat. Es sei nicht ausgeschlossen, dass er untertaucht.

15 Millionen Euro gefordert

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden.

Vor dem Amtsgericht sind drei Männer im Alter von 30 bis 53 Jahren angeklagt. Mit einem Urteil wird erst im neuen Jahr gerechnet. Beim Prozessauftakt hatte der mutmaßliche Haupttäter gestanden, ein Mitangeklagter, einst Sicherheitsmitarbeiter bei den Schumachers, habe ihm zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial der Schumachers gegeben.

Eine dieser Festplatten, die das brisantere Material enthalten soll, ist weiterhin verschwunden. Als Beamte sie bei einer Hausdurchsuchung im Keller der Mutter der Lebensgefährtin des Hauptangeklagten sicherstellen wollten, war sie nicht mehr in ihrem Versteck, einem Verbandskasten.

Sicherheitsmitarbeiter nicht geständig

Die Anwälte, die die Familie Schumacher als Nebenkläger vertreten, sagten nach der Verhandlung, sie hätten sich mehr Aufklärung versprochen. Besonders vonseiten des nicht geständigen Angeklagten würden aber eher Nebelkerzen geworfen, so ihr Eindruck. Bei ihm handelt es sich um besagten ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher. Er soll laut Anklage die Festplatten mitgenommen haben. Sein Anwalt sagte für ihn aus, als er sein Zimmer habe räumen müssen, seien seine Sachen von irgendwem gepackt gewesen und er habe den Eindruck gehabt, sein Zimmer sei durchsucht worden.

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Der Sicherheitsmitarbeiter, der ihm nachfolgte und dabei war, sagte als Zeuge, den Eindruck habe er nach einem Blick in das Zimmer nicht gehabt. "Wer hätte auch für ihn packen sollen?" Er habe aber nur von außen in das Zimmer hineingeschaut. Dabei habe er "nichts Verdächtiges gesehen".

Gegen einen Zeugen, der dem Prozess zum zweiten Mal unentschuldigt ferngeblieben war, verhängte das Gericht 150 Euro Ordnungsgeld und ordnete die Vorführung durch die Polizei an. Ein weiterer Zeuge, der in der Schweiz wohnt, hatte sich mit ärztlichem Attest als nicht reisefähig entschuldigen lassen. Der Prozess wird am 8. Januar fortgesetzt.

Quelle: ntv.de, mpa/dpa

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