Helikopterunglück in BerlinPilot erhält Strafbefehl

Einen toten Hubschrauber-Piloten und mehrere Verletzte forderte das Hubschrauberunglück im März 2013 am Berliner Olympiastadion. Nun wird ein 57-jähriger Pilot von der Bundespolizei zu einer Geldstrafe verurteilt.
Weil er im Jahr 2013 bei einer Großübung am Berliner Olympiastadion den Tod eines Kollegen verschuldet und mehrere Menschen verletzt haben soll, ist gegen einen Piloten der Bundespolizei ein Strafbefehl über 9000 Euro erlassen worden. Das Amtsgericht Tiergarten setzte auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung 90 Tagessätze zu je 100 Euro fest, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der 57-jährige Angeklagte Lothar S. war nicht zur Verhandlung erschienen.
Er soll laut Anklage am 21. März 2013 auf dem Maifeld neben dem Stadion während der Landung seines Hubschraubers den herrschenden Schneefall und die beschränkten Sichtverhältnisse trotz langjähriger Erfahrung unterschätzt haben. Er habe die Landung nicht abgebrochen, sondern pflichtwidrig versucht, seine Position zu korrigieren. Dabei habe er eine Schneewolke produziert, die ihm die Sicht genommen habe, so dass er den Blickkontakt zum Boden verloren habe.
Sein Hubschrauber sei unkontrolliert auf die Seite gerollt, hieß es weiter. Dabei seien die Rotoren seines Helikopters in jene des von einem Kollegen geführten Hubschraubers geraten. Der Pilot dieser Maschine sei noch in der Kanzel gestorben. Weitere Menschen seien durch umherfliegende Trümmerteile verletzt worden, einige von ihnen schwer.
Lothar S. kann den Strafbefehl nun akzeptieren oder ablehnen. Lehnt er ab, wird eine neue Verhandlung angesetzt.