Vier Jahre HaftPolizist vergewaltigt Gefangene
Ein Beamter hatte eine junge Frau in einer Ausnüchterungszelle missbraucht und vergewaltigt. Die Tat beschädige das Ansehen der Polizei, so der Richter.
Ein Polizist muss wegen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung einer Gefangenen vier Jahre selbst ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sieht es als erwiesen an, dass sich der Beamte im Januar 2004 in einer Ausnüchterungszelle an einer heute 23 Jahre alte Frau vergangen hatte. Mit seiner Tat habe der Mann zudem das Ansehen der Polizei insgesamt beschädigt, sagte der Vorsitzende Richter. Durch solche Vorkommnisse würden alle beamten in Misskredit gebracht. Das Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Verteidigung hatte die Glaubwürdigkeit des Opfers angezweifelt und Freispruch gefordert. Der inzwischen suspendierte und bereits wegen einer ähnlichen Tat verurteilte 53-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten. Dagegen beharrte die 23 Jahre alte Schlosserin in ihrer Aussage darauf, von dem Beamten bei einer Leibesvisitation vergewaltigt worden zu sein.
In einem ersten Verfahren vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts war der Mann vor eineinhalb Jahren freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch wegen eines Formfehlers jedoch auf: Die Kammer habe versäumt, in ihrem Urteil die frühere Verurteilung des Polizeiobermeisters zu erwähnen. Deshalb wurde das Verfahren neu aufgerollt.