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Pflegebedürftige angezündet Mann für Mord an Großmutter angeklagt

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Der 33-Jährige soll aus Heimtücke gehandelt haben.

Der 33-Jährige soll aus Heimtücke gehandelt haben.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im März kommt es in Landshut zu einer Gewalttat: Laut Anklage überschüttet ein Enkel die Haare seiner Großmutter mit Desinfektionsmittel und zündet sie an. Wochen später erliegt die Frau ihren Verbrennungen. Grund ist offenbar ein Streit um anstehende Rechnungen.

Mit Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger soll ein Mann in Landshut die Haare seiner pflegebedürftigen Großmutter angezündet haben. Die Seniorin erlag knapp vier Wochen nach der Tat ihren schweren Verletzungen. Zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Landshut teilte der Anwalt des 33-jährigen Deutschen mit, sein Mandant werde sich "schweigend verteidigen". Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord sowie versuchte Brandstiftung mit Todesfolge vor.

Ermittlungen zufolge sei es am 20. März dieses Jahres zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter zu einem Streit um ausstehende Rechnungen gekommen. Die beiden hätten sich durch verschiedene Räume hinweg angeschrien. Eine Polizistin sagte als Zeugin vor Gericht, bei ihrer Ankunft in der Wohnung sei auf der Kommode im Flur ein Mahnschreiben einer Versicherung an den Sohn gelegen - über 2,75 Euro.

Die Mutter war laut Anklage gerade mit der Betreuung ihrer hochbetagten Mutter beschäftigt, als der Sohn dann in das zum Pflegezimmer umgebaute Wohnzimmer kam. Unvermittelt soll er die Haare seiner Großmutter angezündet haben.

Die Seniorin sei brennend auf den Boden neben dem Bett gefallen und die Mutter aus Angst um ihr Leben aus dem Haus geflüchtet, verfolgt von ihrem Sohn. Die Mutter tätigte einen Notruf und fand bei einer Nachbarin Zuflucht. Der Sohn sei im Garten gestürzt und dort dann von der Polizei gestellt und festgenommen worden. Er habe keinen Widerstand geleistet, sagte die Polizistin.

15 Jahre Drogenkonsum

Als Polizei und Rettungskräfte eintrafen, habe die Großmutter bereits nicht mehr gebrannt. Sie soll der Anklage nach vor Schmerzen geröchelt und geschrien haben. Anschließend hatten Rettungskräfte die Frau mit Verbrennungen zweiten und dritten Grades unter anderem an Kopf, Hals und Oberkörper in eine Spezialklinik geflogen.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale niedere Beweggründe, Heimtücke und Grausamkeit als erfüllt an. Sie geht beim Angeklagten von einer durch Alkohol- und Drogenkonsum verminderten, jedoch nicht aufgehobenen Steuerungsfähigkeit aus und hält ihn für gemeingefährlich.

Einem zu Prozessbeginn vorgetragenen Gutachten nach soll der Angeklagte seit etwa 15 Jahren Drogen konsumiert haben und etliche Male in einer Fachklinik zur Behandlung gewesen sein. Das Urteil in dem auf drei Verfahrenstage angesetzten Prozess könnte Ende Oktober gesprochen werden.

Quelle: ntv.de, gri/dpa

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