Panorama

Bürgermeister verteidigt sich Prozess um ertrunkene Geschwister startet

Die drei Kinder ertranken im Dorfteich von Neukirchen. Hätte dieser besser gesichert sein müssen?

Die drei Kinder ertranken im Dorfteich von Neukirchen. Hätte dieser besser gesichert sein müssen?

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Sommer 2016 kommt es im hessischen Neukirchen zu einer Tragödie: Drei Geschwister ertrinken in einem Dorfteich. Nun steht der Bürgermeister der Gemeinde vor Gericht. Er ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Im Prozess um den Tod von drei in einem nordhessischen Dorfteich ertrunkenen Kindern hat der angeklagte Bürgermeister die Verantwortung von sich gewiesen. "Die Nutzung dieses Teiches obliegt dem allgemeinen Lebensrisiko", sagte Klemens Olbrich von der CDU vor dem Amtsgericht Schwalmstadt. Der Rathauschef der Gemeinde Neukirchen ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Die drei Geschwister einer in der Gemeinde lebenden Familie waren 2016 in dem Teich ertrunken. Ein Zeuge hatte sich am Abend des 18. Juni bei der Feuerwehr gemeldet, weil ein Junge ins Wasser gefallen war. Anwohner holten den bewusstlosen Fünfjährigen aus dem Feuerlöschteich. Er starb noch an der Unglücksstelle. Als die Retter eintrafen, offenbarte sich eine noch größere Tragödie, als bekannt wurde, dass zwei weitere Kinder der Familie vermisst wurden. Taucher konnten das achtjährige Mädchen und ihren neun Jahre alten Bruder nur noch tot bergen.

Zum Prozessauftakt ging es vor allem um die Frage, um welche Art von Teich es sich handelt. Ein Löschwasserteich hätte laut Gesetz mit einem mindestens 1,25 Meter hohen Zaun abgesichert werden müssen. Olbrich gab zwar an, dass das Wasser auch zum Löschen genutzt werden könne. Es handele sich aber nicht um ein extra dafür angelegtes Becken: "Den Teich gibt es schon seit 200 Jahren." Er sei integriert in ein Naherholungs- und Freizeitgelände. Grillhütten und Sportanlagen grenzen an das Gewässer. "Deswegen gilt die DIN-Verordnung für diesen Freizeit-Teich nicht", hatte sich Olbrich schon kurz nach dem Unglück verteidigt.

Die Eltern der ertrunkenen Kinder treten als Nebenkläger in dem Prozess auf, waren bei der Verhandlung aber zunächst nicht zugegen. Die Familie verlor damals drei ihrer seinerzeit sechs Kinder. Ein Urteil wird noch nicht erwartet. Es sind bisher vier Fortsetzungstermine vorgesehen.

Quelle: ntv.de, ftü/dpa

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