Volksverhetzung und Beleidigung Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss ins Gefängnis
14.05.2025, 15:45 Uhr Artikel anhören
Muss bald hinter Gitter: Marla-Svenja Liebich.
(Foto: picture alliance/dpa)
In Halle an der Saale ist Marla-Svenja Liebich seit Jahren rechtsextremistisch aktiv und provoziert regelmäßig mit Auftritten. Immer wieder führt der Weg wegen verschiedener Straftaten vor Gericht - und jetzt auch endgültig ins Gefängnis, urteilt das Oberlandesgericht Naumburg.
Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss unter anderem wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Zu dem Ergebnis ist das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg gekommen. Eine Revision der Angeklagten wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher rechtskräftig und kann nicht angefochten werden.
Liebich war im Juli 2023 noch als Sven Liebich vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Sie selbst sowie die Staatsanwaltschaft waren dagegen in Berufung gegangen und damit vor dem Landgericht Halle gescheitert. Liebich legte Revision ein, mit der sich nun das Oberlandesgericht befasste.
Das OLG bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei. Das Oberlandesgericht war die dritte und letzte mögliche Instanz, die sich mit dem Fall beschäftigte. Lediglich einer von 17 angeklagten Fällen wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, die Strafe dafür wäre nicht ins Gewicht gefallen. Liebich kam nicht persönlich zur Revisionsverhandlung nach Naumburg.
Seit 2014 organisierte Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Die Straftaten, die Liebich jetzt die Haftstrafe eingebracht haben, ereigneten sich teils im Zusammenhang mit den Demos. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.
Quelle: ntv.de, lme/dpa