Erziehung zu "westlich" Saudi-Arabien entzieht US-Mutter Sorgerecht
20.08.2019, 12:11 Uhr
Bikinifotos kommen vor einem saudischen Scharia-Gericht nicht gut an.
(Foto: AP)
Der Kampf um das Sorgerecht wird nicht selten zur Schlammschlacht. Einer US-Amerikanerin wird in Saudi-Arabien nun jedoch das Sorgerecht für ihre vierjährige Tochter lediglich wegen eines Festivalbesuchs und Bikinifotos entzogen. Ohne Zustimmung ihres Ex-Mannes darf sie nicht einmal das Land verlassen.
Der Besuch eines Musikfestivals und mehrere Bikinifotos haben dazu geführt, dass eine in Saudi-Arabien lebende US-Amerikanerin das Sorgerecht für ihre Tochter verloren hat. Ein Scharia-Gericht befand den Lebensstil der 32-jährigen Bethany Vierra als zu "westlich" und urteilte, dass diese ihre vierjährige Tochter Zaina nicht gemäß islamischen Werten erziehe. Das Sorgerecht für die Tochter wurde deshalb der Mutter von Vierras Ex-Mann zugesprochen.
Wie unter anderem CNN und die "New York Times" berichten, war Vierra 2011 nach Saudi-Arabien gezogen, um an einer Universität zu unterrichten. Zwei Jahre später heiratete sie einen Saudi-Araber und bekam mit ihm Tochter Zaina. Doch die Ehe ging in die Brüche, Vierra reichte die Scheidung ein und beantragte das Sorgerecht für ihre Tochter. Dieses wird in Saudi-Arabien immer der Frau zugesprochen - nur eben nicht im Fall von Bethany Vierra.
Denn als angebliche Beweise ihrer Untauglichkeit als Mutter legte ihr Ex-Mann vor Gericht Fotos der 32-Jährigen im Bikini und in Yoga-Pants vor, ebenso wie Bilder von Vierra beim "Burning Man"-Festival in Nevada - das in den saudischen Gerichtsakten als das "seltsamste Festival der Welt" bezeichnet wird. Die Fotos zeigten Wirkung: "Für die Mutter ist der Islam neu und sie ist Ausländerin. Sie macht sich definitiv noch immer die Sitten und Traditionen ihrer Herkunft zu eigen", begründete Richter Abdullah ibn Mohammed al-Tuwaijri laut "New York Times" sein Urteil zur Entziehung des Sorgerechts.
Zwar konnte auch Vierra ein Video ihres Mannes vorlegen, das diesen beim Bau eines Joints zeigt. Doch dieser sagte aus, die 32-Jährige habe ihm die Drogen gegeben. Und weil vor saudischen Gerichten das Wort eines Mannes doppelt so viel zählt wie das einer Frau, war Vierra auch hier chancenlos. Mehr noch: Ihr Ex-Mann bleibt weiterhin der gesetzliche Vormund für Mutter und Tochter. Die beiden dürfen ohne sein Einverständnis also nicht einmal das Land verlassen.
Vierra hat bereits angekündigt, das Urteil des Scharia-Gerichts anzufechten. Bis das Gericht entscheidet, ob der Einspruch zugelassen wird, darf Zaina weiterhin bei ihrer Mutter leben.
Quelle: ntv.de, ftü