Panorama

BGH lehnt Revision ab Schlecker-Kinder müssen ins Gefängnis

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Nun müssen die Kinder des Drogerie-Königs Anton Schlecker doch hinter Gitter. Ihre Revision am Landgericht Stuttgart bleibt erfolglos. Allerdings wird das Strafmaß heruntergesetzt.

Die Kinder des Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Lars und Meike Schlecker hatten gegen die Urteile des Landgerichts Stuttgart Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies diese zurück, setzte die Freiheitsstrafe jedoch um einen, beziehungsweise zwei Monate herunter.

Die beiden Kinder von Anton Schlecker müssen nun für zwei Jahre und sieben Monate in Haft.

Die beiden Kinder von Anton Schlecker müssen nun für zwei Jahre und sieben Monate in Haft.

(Foto: picture alliance/dpa)

Damit sind Lars und Meike Schlecker rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Die Reduzierung betraf eine vom Landgericht verhängte Einzelfreiheitsstrafe wegen Beihilfe ihres Vaters zum vorsätzlichen Bankrott.

Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott

Den beiden Kindern von Anton Schlecker werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Anders als die zweijährige Haftstrafe für ihren Vater können die Strafen der Kinder nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Schlecker selbst hatte keine Revision gegen das Urteil eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte den Spruch des Landgerichts akzeptiert.

Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.

Quelle: ntv.de, nen/dpa

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