Gerichtliche Eilentscheidung Schule ohne Abstand in Berlin ist rechtens
10.08.2020, 13:44 Uhr
Wie hier in einer Grundschule in Kreuzberg hat der Unterricht nach den Ferien wieder begonnen.
(Foto: dpa)
In Berlin läuft das neue Schuljahr an, die Abstandsregel ist dafür aufgehoben. Zwei Familien ist das nicht geheuer, sie rufen das Verwaltungsgericht an. Die Richter entscheiden: Der Staat erfüllt durch andere Maßnahmen seine Pflicht, Leib und Leben zu schützen.
Berlin hat den Mindestabstand in Schulen laut einer Gerichtsentscheidung rechtmäßig aufgehoben. Der Unterricht an öffentlichen Schulen könne effektiv nur als Präsenzunterricht erfolgen, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht nach einer Eilentscheidung. Der Unterricht könne aufgrund personeller und räumlicher Zwänge nur in voller Klassenstärke gewährleistet werden. Das sei nur unter Verzicht auf den Mindestabstand möglich.
Am heutigen Montag hat das neue Schuljahr in der Hauptstadt begonnen. Zwei Berliner Schülerinnen und ihre Eltern hatten nach Gerichtsangaben geltend gemacht, dass als Schutz vor einer Corona-Ansteckung auch in der Schule der Mindestabstand einzuhalten sei.
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt zwar den Mindestabstand von eineinhalb Metern. Das Land Berlin habe aber "eine ausreichende Anzahl anderer Maßnahmen" vorgesehen, entschied das Gericht. Es verwies etwa auf die Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts und die Vorgabe, regelmäßig zu lüften und die Hände zu waschen.
Unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen erfülle der Staat "seine verfassungsrechtlich vorgesehene Pflicht, Leib und Leben zu schützen", befanden die Richter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Quelle: ntv.de, jog/AFP