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Essen? Auslöffeln? Wegschmeißen? Schwedische Behörde verzweifelt an 2260 anonymen Nutella-Gläsern

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Ein Gesetz in Schweden schreibt vor, dass vor der Entsorgung der Verpackung der Inhalt entfernt werden muss. Und wer schon mal versucht hat, ein Glas cremiger Nutella schnell zu leeren, weiß, wie mühsam das sein kann.

Ein Gesetz in Schweden schreibt vor, dass vor der Entsorgung der Verpackung der Inhalt entfernt werden muss. Und wer schon mal versucht hat, ein Glas cremiger Nutella schnell zu leeren, weiß, wie mühsam das sein kann.

(Foto: dpa)

Was für viele ein schokoladiger Segen wäre, ist für schwedische Behörden ein Albtraum. Aus dem Nichts tauchen mehr als 2000 Gläser Nutella auf. Wegwerfen darf man die dort nur, wenn man Inhalt von Glas trennt. Viel zu mühsam? Es gäbe noch eine andere Lösung.

Wie lange würde es wohl dauern, den Inhalt von 2260 Gläsern Nutella zu essen? Und wie viele Menschen bräuchte es dafür? Die Umweltbehörde der schwedischen Stadt Malmö beschäftigt sich seit Monaten mit Fragen wie diesen. Denn nach einem Zufallsfund in einem Lagerhaus stehen die mehr als 2000 Nougatcremegläser auf einer Palette herum - und dürfen weder verkauft noch einfach so entsorgt werden.

Die Stadt bestätigte auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der Zeitung "Sydsvenskan". Die Gläser waren bereits im vergangenen Sommer gefunden worden, als Lebensmittelinspektoren in dem Lagerhaus eigentlich etwas ganz anderes prüfen wollten. Da die Nutella-Gläser nicht zurückverfolgt werden konnten, durften sie nicht verkauft werden. Und wegwerfen? Da wird es jetzt politisch.

Seit Anfang 2024 schreibt demnach ein Gesetz in Schweden vor, dass bei den meisten Lebensmitteln vor der Entsorgung der Verpackung der Inhalt entfernt werden muss. Und wer schon mal versucht hat, ein Glas cremiger Nutella schnell zu leeren, weiß, wie mühsam das sein kann. Die Behörde habe "weder die Voraussetzungen noch die Räumlichkeiten, um diese Trennung vorzunehmen", sagte Arvid Nordland, Leiter der Umweltverwaltung, zu "Sydsvenskan".

Die Behörde versucht jetzt, bei der Regierung eine Überarbeitung der Gesetzgebung zu erreichen. Eine Ausnahmegenehmigung ist laut Nordland in diesem Fall nicht der richtige Weg - die müsse sich die Umweltverwaltung dann selbst erteilen, was auch nicht ginge.

Quelle: ntv.de, toh/dpa

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