Kachelmann-ProzessSpuren passen nicht zu Aussagen

Im Fall Kachelmann gibt es einen Hoffnungsschimmer für den angeklagten Wettermoderator. Bei der Auswertung der Spuren am Tatort wird deutlich: Der von der Anklage geschilderte Hergang passt nicht mit den Beweisen zusammen. Verteidiger Schwenn bleibt vorsichtig - sieht aber "Pluspunkte".
Jörg Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn hat bislang einen gewissen Zweckpessimismus gezeigt, wenn es um die Zukunft seines prominenten Mandanten ging: "Bislang habe ich keinen Anlass, an der Verurteilungsprognose der Kammer zu zweifeln", sagte er stets. Doch mittlerweile, nach 22 Verhandlungstagen, lassen sich leichte Hoffnungsschimmer für den Moderator erkennen.
Das könnte auch daran liegen, dass die lange Parade der Ex-Geliebten des Fernsehmoderators vor dem Landgericht Mannheim zumindest fürs erste unterbrochen wurde - und damit auch die gerichtliche Erörterung seines Intimlebens. Diese rückte den Angeklagten in den Augen mancher in ein ungünstiges Licht. Obwohl es, wie ein am Verfahren unbeteiligter Anwalt formulierte, in Mannheim nicht um den Vorwurf "allgemeiner Fehlbehandlung von Frauen" geht, sondern ausschließlich um die Frage, ob Kachelmann seine langjährige Geliebte Simone W. (Name geändert) mit einem Messer bedroht und vergewaltigt hat oder nicht.
Günstigeres Bild
In den letzten Verhandlungstagen vor der Winterpause nun beschäftigte sich das Gericht nicht mehr so sehr mit Charakterfragen, sondern mit der Auswertung konkreter Spuren. Hieraus ergibt sich, noch sehr schemenhaft und vorläufig, ein für Kachelmann etwas günstigeres Bild.
Es begann in der vergangenen Woche mit der Vernehmung des Münsteraner Rechtsmediziners Bernd Brinkmann. Dieser hatte im Auftrag der Verteidigung zahlreiche Experimente gemacht, um nachzuprüfen, ob die Verletzungen an Hals und Oberschenkeln von Simone W. zum Tatvorwurf passen.
So sollen die Blutergüsse an den Oberschenkeln entstanden sein, als Kachelmann mit den Knien ihre Beine auseinanderdrückte. Hierzu allerdings scheint die Form der Hämatome nicht zu passen. Brinkmann zog Vergleiche zu Verletzungen durch Faustschläge. "Die sichelförmige Kontur ist bekannt von entsprechenden Verletzungen bei Kindesmisshandlungen", so Brinkmann. Die mögliche, aber nicht ausgesprochene Folgerung: Simone W. könnte sich die Blutergüsse selbst zugefügt haben.
"Keine Hinweise"
Am Montag wurde dann ein Sachverständiger des Landeskriminalamts Baden-Württemberg zur Auswertung der Tatortspuren befragt. Zentraler Gegenstand: Ein Küchenmesser mit einer 8,5 Zentimeter langen geriffelten Klinge. Nach den Schilderungen der Nebenklägerin soll Kachelmann sie mit dem Messer am Hals von der Küche ins Schlafzimmer gezerrt haben. Während der gesamten Vergewaltigung habe er ihr den Messerrücken an den Hals gedrückt. Simone W. hatte Schürfverletzungen am Hals.
Dann allerdings, so der Sachverständige, wären deutlichere Spuren zu erwarten gewesen - zum einen von Kachelmann am Griff des Messers, zum anderen von Simone W. an der Klinge. Doch weder an der Messerspitze noch am Rücken der Klinge finden sich nachweisbare DNA- Spuren, also auch nicht solche des mutmaßlichen Opfers. "Es gibt keine Hinweise darauf, dass mit dem Rücken oder der Spitze Verletzungen herbeigeführt wurden", so der LKA-Experte.
Verteidiger bleibt vorsichtig
Bei allem Einsatz der Verteidigung: Ein wichtiger Hinweis kam von Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Dabei ging es um die Frage, ob vielleicht beim Transport des Messers Spuren verloren gegangen sein könnten - etwa beim Verpacken in eine Plastiktüte. Dies hätte die dürftige Spurenlage erklären können. Doch Oltrogge erinnerte sich: Das Messer war in einer speziellen Box transportiert worden, nicht in einer Tüte. Damit, so der Sachverständige, "können wir das Thema Spurenverlust vernachlässigen".
Kachelmanns Verteidiger Schwenn blieb dennoch vorsichtig in seiner Bewertung. Zwar sah er "Pluspunkte" für seinen Mandanten. Dies sei jedoch "kein Anlass, hier irgendwelche Prognosen zu wagen, dass es hier zu einem Freispruch kommen muss". Der Verteidiger bastelt bereits an den nächsten Geschützen gegen das Gericht: Nachdem die Richter seinen Antrag ablehnten, die Redaktionen der Zeitschriften "Bunte" und "Focus" durchsuchen zu lassen, will er nun über einen weiteren Befangenheitsantrag beratschlagen. In diesem Verfahren wäre es der dritte gegen die Richter. Planmäßig soll der Prozess am 19. Januar fortgesetzt werden.