Wegen Impfstatus abgewiesen? Toter aus Klinikum Karlsruhe wird obduziert
18.11.2021, 16:47 Uhr
Der Impfstatus eines Patienten spielt für die Behandlung keine Rolle, stellt das Klinikum Karlsruhe klar.
(Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten)
Ein Schauer-Video zeigt einen älteren Mann, der röchelnd auf einer Matratze liegt. Die Verbreiter erheben schwere Vorwürfe gegen das Klinikum Karlsruhe: Der Patient sei gestorben, weil er als Ungeimpfter nicht behandelt worden sei. Die Klinik wehrt sich, der Tote wird obduziert.
Nach dem Tod eines angeblich ungeimpften Patienten, der im Klinikum Karlsruhe nicht behandelt worden sein soll, ist der Mann obduziert worden. Erste Ergebnisse könnte es bereits am Freitag geben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Behörde führt derzeit ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren. Der Mann soll Vorwürfen zufolge wegen seines Impfstatus nicht versorgt worden und deshalb gestorben sein.
Mehrere Anzeigen, eine aus dem Umfeld des Mannes, waren bei der Polizei eingegangen. Zuvor war in den sozialen Netzwerken ein Video aufgetaucht, das den noch lebenden Mann auf dem Boden liegend und stark röchelnd in einem Zimmer der Klinik zeigen soll. Die Echtheit des Videos wird überprüft, weitere Details wurden mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht mitgeteilt.
Unklar ist unter anderem, mit welchen Beschwerden der Mann ins Krankenhaus kam und ob er eine Behandlung möglicherweise abgelehnt hatte. "Durchaus steht auch die Hypothese im Raum, dass der Patient eine Behandlung ablehnte", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch sein Impfstatus war zunächst nicht geklärt, berichteten regionale Medien.
Matratze auf dem Boden: Sturzprophylaxe?
Auch die Klinik äußert sich derzeit nicht. Per Pressemitteilung hatte sie die Vorwürfe Anfang der Woche entschieden zurückgewiesen und ihrerseits Strafanzeige gestellt. In der Mitteilung heißt es: "Die Behauptungen sind nicht nur nicht im Gesamtkontext, sondern auch für sich genommen unwahr und völlig aus dem konkreten Behandlungsgeschehen gerissen."
Zu den Anschuldigungen, der Patient habe auf dem Boden gelegen, schrieb die Klinik: Der Vorwurf, dass Patienten nicht wie üblicherweise im Klinikbett versorgt würden, ist ebenfalls differenziert zu betrachten. So kann es in sehr seltenen Einzelfällen aus präventiven Gründen zur Unfallvermeidung und Sturzprophylaxe erforderlich sein, Patienten auf einer Matratze auf dem Boden zu versorgen, um Verletzungen vorzubeugen. Dies insbesondere, um weiter einschneidende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Fixierung, zu vermeiden.
Zur Strafanzeige der Klinik hieß es: "Es sind entgegen jeglicher Faktenlage unwahre Tatsachen behauptet worden, die auch im mutmaßlichen wohlverstandenen Interesse des Verstorbenen als verleumderisch bezeichnet werden können." Die Klinik bekräftigte, dass der Impfstatus eines Patienten keinerlei Einfluss auf die Behandlung habe.
Quelle: ntv.de, mau/dpa