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Voraussetzungen nicht erfüllt Tuğçe bekommt Bundesverdienstkreuz nicht

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Das Bundesverdienstkreuz wird für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Hunderttausende fordern per Online-Petition das Bundesverdienstkreuz für Tuğçe. Jetzt lässt Bundespräsident Gauck mitteilen, dass ihm Tuğçes Schicksal zwar sehr berührt habe, aber für das Verdienstkreuz reiche das nicht.

Die nach einem verhängnisvollen Schlag ins Gesicht gestorbene Studentin Tuğçe wird nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Diese Entscheidung teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit. Der Tod der 22-Jährigen habe Bundespräsident Joachim Gauck sehr berührt, doch eine ausführliche Prüfung und die Würdigung aller Umstände habe ergeben, "dass die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind".

Tuğçe war im vergangenen November in Offenbach niedergeschlagen worden und erlitt beim Sturz so schwere Verletzungen, dass sie wenige Tage später starb. Der Täter wurde am Dienstag zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Weil Tuğçe vor der Tat zwei Mädchen vor dem Angreifer beschützt haben soll, wurde sie für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Mehr als 300.000 Menschen unterzeichneten eine entsprechende Internet-Petition. Auch die Bundesregierung hatte Sympathie für den Vorschlag geäußert.

Eine posthume Verleihung des Bundesverdienstordens gibt es allerdings nur in seltenen Sonderfällen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen der Flugkapitän Jürgen Schumann, der 1977 bei der Entführung der "Landshut" erschossen wurde, und der Geschäftsmann Dominik Brunner, der seinen Einsatz als Streitschlichter in München vor einigen Jahren mit dem Leben bezahlte.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa

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